Urteil Vorleistungspflicht des Berufshaftpflichtversicherers für Notare
Schlagworte
Vorleistungspflicht des Berufshaftpflichtversicherers für Notare; Vertrauensschadensversicherungsverträge; unwirksamer Deckungsausschluss für mittelbare Schäden; Schadensersatzpflicht des Notars; Pflichtverletzungen
Leitsätze
1. Die Vorleistungspflicht des Berufshaftpflichtversicherers nach § 19 a Abs. 2 Satz 2 BNotO ist der Höhe nach durch den Umfang des Regressanspruchs gegen den Vertrauensschadenversicherer begrenzt.
2. Der Deckungsausschluss für mittelbare Schäden in § 4 Ziff. 3 der von den Notarkammern gemäß § 67 Abs. 3 Nr. 3 Satz 1 BNotO abgeschlossenen Vertrauensschadenversicherungsverträge ist nach § 9 AGBG (= § 307 BGB n.F.) unwirksam.
Hier endet der kostenfreie Auszug dieses Dokuments.
Sie möchten die vollständigen Urteile (zum großen Teil mit Kommentar und weiterführenden Hinweisen) lesen und jederzeit alle Recherchefunktionen der DoReMi nutzen können?