« neue Suche

Suchergebnis Urteilssuche (511 - 520 von 546)

  1. 2/11 S 112/95 - Zum Entstehen des Schadensersatzanspruches wegen nicht durchgeführter Schönheitsreparaturen bei Beendigung des Mietverhältnisses zum Umfang; Verwendungsersatzansprüche des Vermieters: Verjährungsbeginn; zum Sicherungszweck der Mietkaution
    Leitsatz: 1. Um einen Schadensersatzanspruch wegen nicht durchgeführter Schönheitsreparaturen gemäß § 326 Abs. 1 BGB zum Entstehen zu bringen, ist es zulässig, die Mahnung mit der die Fälligkeit begründenden Handlung (hier der Kündigung, welche das Mietverhältnis beendet hat und den Anspruch auf Vornahme der Endrenovierung fällig werden ließ) zu verbinden. Einem Schadensersatzanspruch wegen Nichterfüllung geschuldeter Schönheitsreparaturen (§ 326 Abs. 1 Satz 2 BGB) folgt als Verzugsschaden der zeitentsprechende Mietausfall bis zum Zeitpunkt einer Weitervermietung nach Abschluß der Renovierungsmaßnahmen. 2. Entscheidend für den "Rückerhalt" der Mietsache zur Feststellung des Verjährungsbeginns ist allein der Umstand, daß dem Vermieter freier Zugang zur Mietwohnung gewährt wird und dieser die Möglichkeit hat, die Mietsache ungehindert auf etwaige Mängel hin in Augenschein zu nehmen. 3. Die Mietkaution hat die Aufgabe, Ansprüche aus der Abwicklung des Mietverhältnisses abzusichern; sie ist jedoch kein Druckmittel, um eigene Ansprüche in der Schwebe zu halten.
    LG Frankfurt am Main
    01.12.1995
  2. 3 ReMiet 1/95 - Mieterhöhung; befristeter Mietvertrag mit Verlängerungsklausel; Kündigung
    Leitsatz: Das Merkmal "Vereinbarung eines Mietverhältnisses auf bestimmte Zeit" des § 1 Satz 3 2. Alternative MHG betrifft nicht den Fall, daß sich ein auf bestimmte Zeit abgeschlossenes Mietverhältnis entsprechend einer im Mietvertrag vereinbarten Verlängerungsklausel mangels Kündigung fortsetzt, auch wenn der Verlängerungszeitraum im Mietvertrag auf eine Zeit von mehr als einem Jahr festgesetzt ist (Anschluß an Rechtsentscheid des Oberlandesgerichts Zweibrücken vom 17.8.1981 - 3 W RE - 66/81 -).
    OLG Karlsruhe, 3. Zivilsenat
    27.11.1995
  3. - RE-Miet 1/95 - Rechtsentscheid; Vorlagevoraussetzungen; Herabsetzung von Heizungs- und Warmwasserkostenvorauszahlungen
    Leitsatz: Erweisen sich die in einem Wohnraummietvertrag vereinbarten monatlichen Vorauszahlungen für Heizungs- und Warmwasserkosten erst im späteren Verlauf des Mietverhältnisses als unangemessen hoch, so kann der Mieter vom Vermieter die Herabsetzung der Vorauszahlungen verlangen, auch wenn der Mietvertrag keine entsprechende Regelung enthält. Zur einseitigen Herabsetzung der vereinbarten monatlichen Vorauszahlungen ist der Mieter jedoch nicht berechtigt. Zur Durchsetzung des Herabsetzungsanspruchs kann ein Zurückbehaltungsrecht des Mieters in Betracht kommen.
    BayObLG, 1. Zivilsenat
    05.10.1995
  4. 20 C 487/95 - Altbaumietenerhöhung; Beschaffenheitsmerkmal; Zentralheizung und Bad
    Leitsatz: Die Mieterhöhung um 15 % nach dem MüG setzt voraus, daß die Wohnung mit Zentralheizung oder Bad ausgestattet ist.
    AG Bad Freienwalde
    24.09.1995
  5. 12 C 363/95 - Altbaumieterhöhung; Beschaffenheitsmerkmal; Zentralheizung und Bad
    Leitsatz: Die Mieterhöhung um 15 % nach dem MüG setzt voraus, daß die Wohnung mit Zentralheizung und Bad ausgestattet ist.
    AG Bad Liebenwerda
    19.09.1995
  6. 2/17 S 66/95 - Zur ordnungsgemäßen Geltendmachung eines Renovierungsanspruches.
    Leitsatz: Eine ordnungsgemäße Fristsetzung mit Ablehnungsandrohung setzt eine Spezifizierung der durchzuführenden Arbeiten voraus, um einen Schadensersatzanspruch wegen Nichterfüllung zum Entstehen zu bringen.
    LG Frankfurt am Main
    08.09.1995
  7. 2/11 S 118/95 - Bereicherungsanspruch wegen überhöhter Miete, hier: Tatbestandsmerkmal des geringen Angebotes
    Leitsatz: Der Vorwurf der Unangemessenheit des vereinbarten Mietzinses setzt tatbestandsmäßig voraus, daß der Mietzins auf der Ausnutzung eines geringen Angebotes an vergleichbarem Wohnraum bei Vertragsabschluß beruht. Hierbei ist nicht auf ein stadtteilbezogenes Angebot abzustellen, sondern auf die Nachfragesituation vergleichbaren Wohnraums im gesamten Stadtgebiet.
    LG Frankfurt am Main
    05.09.1995
  8. 4 U 92/95 RE-Miet - Schönheitsreparaturen; Anfangsrenovierung; Altmietvertrag
    Leitsatz: 1. Ein Rechtsentscheid ergeht nicht. 2. Bei Altverträgen liegt es nahe, trotz der Nichtigkeit der formularmäßigen Überbürdung der Anfangsrenovierung auf den Mieter die Abwälzung laufender Schönheitsreparaturen als wirksam anzusehen. (Leitsatz 2 Leitsatz der Redaktion)
    HansOLG Hamburg
    31.08.1995
  9. 4 U 42/95 RE-Miet - Rechtsentscheid; Vorlagezulässigkeit; Schönheitsreparaturklausel; Endrenovierung; Fristenablauf
    Leitsatz: 1. Ein Rechtsentscheid ergeht nicht. 2. Bei Altverträgen liegt es nahe, trotz der Nichtigkeit der formularmäßigen Überbürdung der Anfangsrenovierung auf den Mieter die Abwälzung laufender Schönheitsreparaturen als wirksam anzusehen. (Leitsatz 2 Leitsatz der Redaktion)
    HansOLG Hamburg
    31.08.1995
  10. RE-Miet 6/94 - Rechtsentscheid; Zwischenmietverhältnis über Arbeitnehmerwohnung; Gewerbliche Weitervermietung; Kündigungsschutz des Endmieters
    Leitsatz: 1. Hat ein Arbeitgeber eine Wohnung vom Eigentümer angemietet, um sie bestimmungsgemäß an betriebsangehörige Personen weiterzuvermieten, so handelt es sich auch dann nicht um ein Mietverhältnis über Wohnraum im Sinn der Kündigungsschutzvorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuchs, wenn der Arbeitgeber bei der Weitervermietung keinen Gewinn erzielen will und sich der vermietende Eigentümer ein Mitspracherecht bei der Auswahl des Endmieters vorbehalten hat. 2. Beendet in einem solchen Fall der vermietende Eigentümer das Hauptmietverhältnis durch ordentliche Kündigung, so kann sich der Endmieter gegenüber dem Herausgabeanspruch des Eigentümers auf die Kündigungsschutzvorschriften des Wohnraummietrechts (insbesondere §§ 556 a, 564 b BGB) berufen, wenn der Arbeitgeber als Zwischenmieter bei der Weitervermietung keine in wesentlichen Punkten von den Interessen seines Vermieters abweichenden Interessen verfolgen und dieser nach dem Hauptmietvertrag wesentlichen Einfluß auf die Gestaltung des Endmietverhältnisses und die Auswahl des Endmieters nehmen kann.
    BayObLG
    30.08.1995