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Suchergebnis Urteilssuche (471 - 480 von 546)

  1. 1 K 1745/93 - Aufhebung der staatlichen Verwaltung; Rückübertragungsentscheidung; Grundstücksverkehrsgenehmigung
    Leitsatz: 1. Die Aufhebung der staatlichen Verwaltung eines Grundstücks durch Bescheid stellt keinen Fall des § 2 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 GVO dar. 2. Mit dieser Vorschrift sind nur abschließende Rückübertragungsentscheidungen gemeint, mit denen über alle vermögensrechtlichen Anmeldungen mitentschieden ist.
    VG Leipzig
    17.05.1995
  2. 2 A 424/93 - Vermögenswert; Sollablieferungsmenge; Schadensersatzforderung; Vollstreckung eines Rückführungsbetrages
    Leitsatz: 1. Eine Schadensersatzforderung wegen überhöhter Sollablieferungsmengen für landwirtschaftliche Erzeugnisse ist kein Vermögenswert i. S. d. § 2 VermG. 2. Die Vollstreckung eines Rückführungsbetrages nach DDR-Recht unterfällt nicht dem Anwendungsbereich des VermG; entscheidend kommt es auf die der Vollstreckung zugrunde liegende Verwaltungsentscheidung an.
    VG Greifswald
    09.05.1995
  3. 5 B 27/95 - Widerspruch; aufschiebende Wirkung
    Leitsatz: Ist ein Bescheid, durch den die Restitution widerrufen wird, nicht offensichtlich rechtmäßig, so ist die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs wieder herzustellen.
    VG Magdeburg
    04.05.1995
  4. 4 K 170/95 - Ausschlußfrist; Anmeldefrist; staatliches Fehlverhalten; Fehlverhalten; Anmelder; verspätete Anmeldung; Restitutionsanspruch; Nachsichtgewährung
    Leitsatz: 1. Bei der Frist des § 30 a VermG handelt es sich um eine Ausschlußfrist; wird diese Frist versäumt, so kommt eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nicht in Betracht. 2. Zur Möglichkeit einer "Nachsichtgewährung"
    VG Weimar
    03.05.1995
  5. 1 K 862/94 - Unternehmensrückübertragung; Quorum; Liquidationsgesellschaft; Verfahrensbeteiligung; Restitutionsantrag; Rückübertragungsanmeldung
    Leitsatz: Die Anmeldung auf Rückübertragung eines Unternehmens durch einzelne Gesellschafter gilt nach § 18 Abs. 1 Satz 1 URüV als Anmeldung für die Gesellschaft, wenn das Quorum des § 6 Abs. 1 a VermG erreicht ist; dies bewirkt die verfahrensrechtliche Beteiligung der Gesellschaft in Liquidation selbst dann, wenn ein Fall des § 1 Abs. 8 lit. a) VermG vorliegt.
    VG Leipzig
    26.04.1995
  6. 3 K 117/94 - Liste A; Bankenteignung; besatzungsrechtliche Enteignung; besatzungshoheitliche Enteignung; Ausschlussgrund; Ausschließungsgrund; Restitutionsausschluss; Rückübertragungsausschluss
    Leitsatz: 1. Eine in der sogenannten Liste A der VO des Magistrats von Groß-Berlin vom 10. Mai 1949 aufgeführte Bank wurde hierdurch mit allen Vermögenswerten, unabhängig von deren Belegenheit, enteignet. 2. Auch eine grundbuchliche Umschreibung im April 1961 kann noch auf Besatzungsrecht basieren.
    VG Leipzig
    30.03.1995
  7. 6 K 214/94 - komplexer Wohnungsbau; komplexer Siedlungsbau; Restitutionsausschluss; Rückübertragungsausschluss; Ausschlussgrund; Ausschließungsgrund; Unternehmensrückgabe
    Leitsatz: 1. Eine Verwendung von Grundstücken im komplexen Wohnungs- oder Siedlungsbau liegt vor, wenn die Grundstücke irreversibel in die Baumaßnahmen einbezogen wurden; nicht ausreichend ist, wenn die Verwendung nur geplant war. 2. § 5 VermG findet auch im Rahmen der Prüfung von Ausschlußtatbeständen bei Unternehmensrückgaben Anwendung.
    VG Meiningen
    29.03.1995
  8. 5 K 919/93 - Unredlichkeit; unredlicher Erwerb; Ausschlussgrund; Ausschließungsgrund; Restitutionsausschluss; Rückübertragungsausschluss; Wohnraumlenkungsverordnung; Erwerb unter Verstoß gegen die Rechtsvorschriften der DDR; fahrlässige Unkenntnis
    Leitsatz: Bei einem Erwerb unter Verstoß gegen Vorschriften der Grundstücksverkehrsverordnung, der Wohnraumlenkungsverordnung und gegen die Weisung Nr. 09/1988 (Zuweisung einer Wohnung an ein nicht verheiratetes Paar) liegt regelmäßig Unredlichkeit vor.
    VG Dresden
    28.03.1995
  9. 8 K 626/94. We - Selbstnutzen; landwirtschaftliche Nutzung; Nutzer
    Leitsatz: Das Tatbestandsmerkmal des "Selbstnutzens" im Sinne des Art. 233 § 2 a EGBGB erfordert keine höchstpersönliche Nutzung; eine Nutzung durch Dritte reicht aus, wenn sie dem Betrieb dient. Dies gilt selbst dann, wenn sich die Nutzung ändert, indem eine ursprünglich landwirtschaftliche Nutzung der Gebäude einer früheren LPG durch andere gewerbliche Nutzungen zum Teil verdrängt wird. Der Begriff des "Nutzers" im Sinne des Art. 233 § 2 b Abs. 1 Satz 1 EGBGB kann angesichts des Wortlauts jedenfalls nicht restriktiver ausgelegt werden als der Begriff des "selbst nutzen" im Sinne des Art. 233 § 2 a Abs. 1 Satz 1 Buchstabe EGBGB.
    VG Weimar
    24.03.1995
  10. 2 K 1413/93 - Bodenreformeigentum; Machtmißbrauch; unlautere Machenschaft; Nötigung; Eigentumsverzicht; LPG, genossenschaftlich genutztes Eigentum; Vermögenswert
    Leitsatz: 1. Bodenreformeigentum stellt einen Vermögenswert im Sinne des § 3 Abs. 1 Satz 1 VermG dar. 2. Bei einem Verlust von Bodenreformeigentum aufgrund unlauterer Machenschaften im Sinne des § 1 Abs. 3 VermG ist dem Berechtigten gemäß § 3 Abs. 1 a Satz 4 VermG ein Nießbrauch gemäß § 1030 BGB an dem fraglichen Grundstück einzuräumen.
    VG Chemnitz
    16.03.1995