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Suchergebnis Urteilssuche (521 - 530 von 546)
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RE-Miet 5/94 - Rechtsentscheid; Zwischenmietverhältnis über Wohnung für Mitarbeiter eines gemeinnützigen Vereins; Kündigungsschutz für Endmieter; Gewerbliche WeitervermietungLeitsatz: 1. Vermietet der Eigentümer eines Mehrfamilienhauses Wohnungen an einen karitativ tätigen gemeinnützigen Verein zur Unterbringung vom Verein auszuwählender Personen und vermietet der Verein eine der Wohnungen an einen seiner Mitarbeiter, so tritt der Eigentümer nicht in das Mietverhältnis mit dem Endmieter ein, wenn er das Vertragsverhältnis mit dem Verein durch ordentliche Kündigung beendet; § 549 a Abs. 1 Satz 1 BGB ist weder unmittelbar noch entsprechend anzuwenden. 2. Der Umstand, daß in einem solchen Fall dem Endmieter die Nutzung der Wohnung durch Einschaltung des gemeinnützigen Vereins als Zwischenmieter überlassen worden ist, führt für sich genommen nicht dazu, daß sich der Endmieter gegenüber dem Herausgabeanspruch des Eigentümers auf die Kündigungsvorschriften des Wohnraummietrechts (insbesondere §§ 556 a, 564 b BGB) berufen kann.BayObLG30.08.1995
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5 U 38/95 - LPG-Umwandlung in eGen; Veräußerung von LPG-Gebäudeeigentum; Rücktrittsrechts des Erwerbers von selbständigem GebäudeeigentumLeitsatz: 1. Zur Wirksamkeit der Veräußerung von drei im Rohbauzustand befindlichen, von ihr errichteten Doppelwohnhäusern durch eine in eine eingetragene Genossenschaft sich umwandelnde LPG (T) im Jahre 1991. 2. Bei der Umwandlung einer LPG in eine eingetragene Genossenschaft handelt es sich gemäß § 34 Abs. 1 Nr. 1 LwAnpG lediglich um eine Umwandlung nach der Rechtsform, welche die rechtliche Identität unberührt läßt. 3. § 51 GenG und die §§ 241 ff. AktG finden auch auf Beschlüsse einer LPG Anwendung, die sich in Umwandlung in eine eingetragene Genossenschaft befindet. 4. Zur Auswirkung der Vereinbarung eines befristeten vertraglichen Rücktrittsrechts des Erwerbers von selbständigem Gebäudeeigentum für den Fall, daß ein Hinzuerwerb der Grundstücksfläche nicht zustandekommen sollte.Brdb. OLG17.08.1995
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LAROV III B W 1329/94 - Aufbauhypothek; Baukredit; Baumaßnahme; AbschlägeLeitsatz: 1. § 16 Abs. 5 Satz 4 VermG findet auch dann Anwendung, wenn nur in Höhe eines Teilbetrages der Kredit nicht für Baumaßnahmen in Anspruch genommen wurde. 2. Maßgeblich ist allein der für Baumaßnahmen verwandte Betrag. Rückständige und kapitalisierte Zinsen werden nicht berücksichtigt. 3. Zur Berechnung von Abschlägen.Widerspruchsbescheid14.08.1995
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RE-Miet 4/94 - Rechtsentscheid; Zwischenmietverhältnis über Wohnung für Mitglieder eines gemeinnützigen Vereins; Kündigungsschutz für Endmieter; Gewerbliche WeitervermietungLeitsatz: 1. Vermietet der Eigentümer eine Wohnung an einen karitativ tätigen gemeinnützigen Verein zur Unterbringung vom Verein auszuwählender Personen und vermietet der Verein die Wohnung an Personen weiter, die von ihm betreut und unterstützt werden, so tritt der Eigentümer nicht in das Mietverhältnis mit dem Endmieter ein, wenn er das Vertragsverhältnis mit dem Zwischenmieter durch ordentliche Kündigung beendet. § 549 a Abs. 1 Satz 1 BGB ist weder unmittelbar noch entsprechend anzuwenden. 2. Allein der Umstand, daß den Endmietern die Nutzung der Wohnung durch Einschaltung des gemeinnützigen Vereins als Zwischenmieter überlassen worden ist, führt nicht dazu, daß sich die Endmieter gegenüber dem Herausgabeanspruch des Eigentümers auf die Kündigungsschutzvorschriften des Wohnraummietrechts (insbesondere §§ 556 a, 564 b BGB) berufen können.BayObLG28.07.1995
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2/17 S 110/95 - Schönheitsreparaturen: Schadensersatz aus positiver Forderungsverletzung (Erfüllungsverweigerung); zum Verjährungsbeginn für VerwendungsersatzansprücheLeitsatz: 1. Ansprüche wegen unterbliebener Schönheitsreparaturen können nur dann auf positive Forderungsverletzung gestützt werden (Entbehrlichkeit von Fristsetzung mit Ablehnungsandrohung gemäß § 326 Abs. 1 BGB), wenn die Erfüllung der geschuldeten Schönheitsreparaturen eindeutig abgelehnt wird. 2. Für den Rückerhalt der Mietsache im Sinne des § 558 Abs. 2 BGB entscheidend ist nicht der Umstand der vollständigen Räumung der Mieträume, sondern allein, ob der Vermieter die Räume ungehindert betreten kann und hierdurch die Möglichkeit einer sorgfältigen Bestandsaufnahme erhält.LG Frankfurt am Main21.07.1995
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2 U 13/95 - PGH- Fonds; AuszahlungsanspruchLeitsatz: 1. § 5 Abs. 2 PGH-VO stellt eine selbständige Anspruchsgrundlage für die Auszahlung eines Anteils an dem unteilbaren Fonds einer PGH und nicht nur eine Fälligkeitsbestimmung dar. 2. Danach war zur Begründung eines Auszahlungsanspruchs kein gesonderter Beschluß der Mitgliederversammlung der (umzuwandelnden) PGH erforderlich (gegen KG, KG-Report 94, S. 56/57). 3. Die Auszahlung eines Anteils an den unteilbaren Fonds auf Grund § 5 Abs. 2 PGH VO, der eine Sonderregelung darstellt, ist daher auch nicht durch § 27 Abs. 2 und 5 DM BilanzG ausgeschlossen.Brbg. OLG11.07.1995
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4 U 176/93 - Rechtsentscheid; Vorlagezulässigkeit; Entscheidungserheblichkeit; Mietpreisüberhöhung; Wesentlichkeitsgrenze; laufende Aufwendungen; Eigenkapitalkosten; ZinsenLeitsatz: 1. Ein Rechtsentscheid zur Vorlagefrage Nr. 2 ergeht nicht. 2. Die Vorlage ist unzulässig, wenn ihre Beantwortung nicht ohne weiteres für die Entscheidung des Ausgangsfalles erforderlich ist. (Leitsatz 2 Leitsatz der Redaktion)HansOLG Hamburg06.07.1995
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5 U 1/95 - Grundbuchberichtigung; staatliche Verwaltung; Grundstücksübereignung; Auflassung; Eigengeschäft des VerwaltersLeitsatz: 1. Der staatliche Verwalter handelt im eigenen Namen und tätigt - wie der Eigentümer - ein Eigengeschäft. 2. Hat der staatliche Verwalter über ein Grundstück fälschlicherweise als Eigentümer verfügt, so ist dies für die Wirksamkeit der Auflassung unschädlich.Brdb. OLG15.06.1995
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5 W 69/94 - Mitglied einer LPG in Liquidation; Vergütung geleisteter Inventarbeiträge; InventarbeitragLeitsatz: 1. Der Antrag auf Feststellung, daß dem Mitglied einer in Liquidation befindlichen LPG nach Beendigung des Liquidationsverfahrens ein bestimmter Betrag für die von ihm geleisteten Inventarbeiträge zu vergüten ist, sofern der Verwertungserlös im Rahmen der Vermögensaufteilung diesen Betrag deckt, ist entsprechend § 256 Abs. 1 ZPO zulässig, wenn über die Höhe des bestimmten Betrages Streit besteht. 2. Zur Bedeutung und Würdigung eines - lediglich - von der Übernahmekommission unterzeichneten Übernahmeprotokolls für die Höhe des von dem Antragsteller geleisteten und bei der Ermittlung des Anspruchs nach § 42 Abs. 1, § 44 Abs. 1 Nr. 1 LwAnpG zugrunde zu legenden Inventarbeitrags. 3. Ein umfassendes Informationsrecht (auf Auskunft und Einsichtnahme) des Mitglieds einer LPG in Liquidation gemäß § 42 Abs. 1, § 44 Abs. 1 LwAnpG i. V. m. § 242 BGB ist jedenfalls dann zu bejahen, wenn substantiierte Anhaltspunkte dafür bestehen, daß seitens der Liquidatoren der LPG die für eine ordnungsgemäße Wirtschaftsführung (bzw. Liquidation) erforderliche Sorgfalt nicht beachtet worden ist.Brdbg. OLG01.06.1995
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1 AR 22/95 - Restitutionsverfahren; Rückerstattungsverfahren; AnwaltspflichtenLeitsatz: Zu den Pflichten des Rechtsanwalts im Rückerstattungsverfahren.Anwaltsgericht für den Bezirk der Rechtsanwaltskammer Freiburg, Kammer II,04.05.1995