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3 A 157/93 - Sparkasse; Funktionsnachfolger; entschädigungslose EnteignungLeitsatz: 1. Sparkassen als Anstalten des öffentlichen Rechts sind nicht Anspruchsberechtigte nach Art. 21 Abs. 3 EV. 2. Nach 1945 neugegründete Sparkassen, die Vermögenswerte aufgrund der Verordnung Nr. 2 v. 3.8.1945 geschlossener Sparkassen übernommen haben, sind bloße Funktionsnachfolger der geschlossenen Sparkassen, nicht deren Rechtsnachfolger. 3. Sparkassen wurden erst mit der 19. DB zur Verordnung der DWK vom 12.5.1948 in Volkseigentum überführt. Diese Maßnahme stellt eine entschädigungslose Enteignung i.S.d. § 1 Abs. 1 lit a) VermG dar.VG Greifswald25.01.1995
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3 A 545/93 - Rückerstattungsausschluss; Resstitutionsausschluss; Ausschlussgrund; Ausschließungsgrund; Nazi-AktivistLeitsatz: Für den Ausschluß der Rückerstattung genügt es, daß die vermögensrechtliche Maßnahme (Einstufung als Nazi-Aktivist) auf einer besatzungshoheitlichen Grundlage fußte. Ob die Einstufung rechtmäßig war, ist unerheblich.VG Schwerin12.01.1995
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IX R 48/92 - Einkommenssteuer; Werbungskosten; Veräußerungsaufwendungen für nicht vermietetes GrundstückLeitsatz: Aufwendungen, die durch die geplante Veräußerung eines bisher vermieteten Grundstücks veranlaßt sind, sind auch dann nicht als Werbungskosten abziehbar, wenn das Grundstück tatsächlich nicht veräußert, sondern weiterhin vermietet wird.BFH19.12.1995
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V ZR 12/95 - Einkommenssteuer; Anrechnung von Kindergeldzahlungen als EinnahmenLeitsatz: 1. Kindergeldzahlungen sind bei der Beurteilung des Gestaltungsmißbrauchs im Zusammenhang mit der Errichtung und Vermietung von Räumen für eine Arztpraxis an den Ehegatten nicht als Einnahmen des vermietenden Ehegatten anrechenbar, mit denen er die Aufwendungen für die Errichtung und Erhaltung der Praxisräume bestreiten kann. 2. Zur Dauer des "überschaubaren Zeitraums" als zeitlicher Rahmen für die Beurteilung der wirtschaftlichen Leistungskraft des Vermieter-Ehegatten.BFH14.12.1995
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IV R 60/92 - Einkommenststeuer; Abnutzung für alt; AfA; Arbeitszimmer in gemeinsamen HausLeitsatz: Enthält ein beiden Ehegatten gehörendes Einfamilienhaus ein betriebliches Arbeitszimmer des Ehemannes und haben beide Eheleute das Bauvorhaben jeweils zur Hälfte finanziert, kann der Ehemann nur die Hälfte der auf das Arbeitszimmer entfallenden AfA in Anspruch nehmen (Bestätigung des Senatsurteils vom 20. September 1990 IV R 300/84, BFHE 162, 86, BStBl. II 1991, 82). In der Übernahme der laufenden Grundstückskosten durch den Ehemann kann jedoch ein der Ehefrau gewährtes Nutzungsentgelt liegen.BFH09.11.1995
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II R 93/94 - Grunderwerbsteuer; Kaufvertrag über Restitutionsgrundstück gegen Abtretung der Ansprüche nach dem VermG; WeiterveräußerungsvertragLeitsatz: 1. Der Grunderwerbsteuerpflicht eines Kaufvertrages über ein Grundstück nach § 1 Abs. 1 Nr. 1 GrEStG 1983, welches von Maßnahmen nach § 1 VermG betroffen war, steht die zur Abwicklung des Kaufvertrages vereinbarte Abtretung der Ansprüche nach dem VermG durch den früheren Eigentümer des Grundstücks an den Käufer nicht entgegen. 2. § 34 Abs. 3 VermG stellt nur solche Erwerbsvorgänge von der Grunderwerbsteuer frei, mit denen das Ziel verfolgt wird, das Eigentum an dem von Maßnahmen i. S. von § 1 VermG betroffenen Grund-stück vom Nichtberechtigten auf den Berechtigten (zurück-) zuübertragen. Hierunter fällt nicht ein Weiterveräußerungsvertrag, der der Verwertung der Rechtsposition des früheren Eigentümers des Grundstücks dient.BFH08.11.1995
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IX R 99/93 - Einkommenssteuer; Erschließungsbeiträge als abziehbarer ErhaltungsaufwandLeitsatz: Erschließungsbeiträge für eine öffentliche Straße, durch die eine bisherige private Anbindung eines Grundstücks an das öffentliche Straßennetz ersetzt wird, stellen sofort abziehbaren Erhaltungsaufwand dar, wenn die Nutzbarkeit des Grundstücks durch die öffentliche Erschließungsmaßnahme nicht verändert wird, weil sich die öffentliche Straße nicht wesentlich von der bisherigen privaten Erschließung unterscheidet.BFH07.11.1995
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II R 5/92 - Erbschaftsteuer; GeldvermächtnisLeitsatz: Wird ein dem Steuerpflichtigen von dem Erblasser ausgesetztes Geldvermächtnis durch Übertragung von Grundstücken an "Erfüllungs statt" erfüllt, so ist Besteuerungsgrundlage bei der Erbschaftsteuerfestsetzung der (Nominal-) Wert der Geldforderung und nicht der (indizierte) Einheitswert der übertragenen Grundstücke.BFH25.10.1995
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IX R 54/93 - Einkommenssteuer; Werbungskostenüberschuss durch Vermietung der übertragenen Eigentumswohnung; steuerrechtliche Anerkennung eines Mietvertrages mit nahem AngehörigenLeitsatz: Zur Frage, ob die Übertragung des Eigentums an einer von zwei Eigentumswohnungen auf einen nahen Angehörigen verbunden mit gleichzeitiger wechselseitiger Vermietung dieser Wohnungen einen Mißbrauch von Gestaltungsmöglichkeiten des Rechts darstellt.BFH12.09.1995
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GrS 1/93 - Gewerbesteuer; Gewerbebegriff; Grundstückshandel; Zurechnung von Grundstücksverkäufen einer GbRLeitsatz: Grundstücksverkäufe einer GbR können einem Gesellschafter, der auch eigene Grundstücke veräußert, in der Weise zugerechnet werden, daß unter Einbeziehung dieser Veräußerungen ein gewerblicher Grundstückshandel des Gesellschafters besteht.BFH03.07.1995