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Suchergebnis Urteilssuche (481 - 490 von 546)
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VG 22 A 588.93 - Abtretung von vermögensrechtlichen Ansprüchen; stille ZessionLeitsatz: Die Verwaltungsbehörde braucht den Rückgabebescheid erst dann an den stillen Zessionar bekanntzugegeben, wenn sie Kenntnis von der Zession erlangt hat.VG Berlin16.03.1995
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2 A 76/93 - Genehmigungsverfahren; Wiedereinsetzung; Fristversäumung; Grundstücksverkauf; Grundstücksverkehrsgenehmigung; NachforschungspflichtLeitsatz: 1. Bei Versäumnis der Frist des § 7 Abs. 1 S. 2 AnmVO vom 3.8.1992 ist eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand grundsätzlich dann möglich, wenn diese ohne Verschulden infolge höherer Gewalt versäumt wurde. 2. Höhere Gewalt in diesem Sinne ist gegeben, wenn der Betroffene von dem Verkauf des Grundstücks und der Erteilung einer Grundstücksverkehrsgenehmigung keine Kenntnis hatte und keinerlei Anlaß für weitere Nachforschungen bestand.VG Halle16.03.1995
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1 K 1686/93 - unredlicher Erwerb; Restitutionsausschluss; Ausschlussgrund; BeurkundungsmangelLeitsatz: Unredlichkeit setzt Kenntnis der Rechtslage voraus.VG Leipzig15.03.1995
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VG 3 A 2094.93 - Einigung über Vermögenszuordnung; öffentlich rechtlicher Vertrag; Irrtum; Anpassung der Einigungsvereinbarung; Rücknahme des ZuordnungsbescheidsLeitsatz: 1. Eine Einigung gemäß § 2 Abs. 1 VZOG ist als koordinationsrechtlicher öffentlich rechtlicher Vertrag i. S. v. § 54 Satz 1 VwVfG zu qualifizieren. 2. Stellt sich die Einigung wegen anfänglichen beiderseitigen Irrtums über die tatsächlichen Grundlagen als fehlerhaft dar, so ist das Einvernehmen in entsprechender Anwendung von § 60 Satz 1 VwVfG unter Berücksichtigung des hypothetischen Willens der Vertragsparteien den wirklichen Gegebenheiten anzupassen. 3. Die Zuordnungsbehörde ist in diesem Fall berechtigt, einen bereits bestandskräftigen Zuordnungsbescheid nach § 48 Abs. 1 VwVfV (teilweise) zurückzunehmen.VG Berlin03.03.1995
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1 E 64/95. Me - aufschiebende Wirkung des Widerspruchs gegen Investitionsvorrangbescheid; Zulässigkeit der Abänderung der Gerichtsentscheidung über Ablehnung der aufschiebenden WirkungLeitsatz: Die Tatsache, daß sich das erkennende Gericht in seinen Entscheidungsgründen nicht mit der Rechtsprechung einer anderen Kammer desselben Gerichts auseinandergesetzt hat, rechtfertigt keine erneute Entscheidung nach § 80 Abs. 7 VwGO.VG Meiningen02.03.1995
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4 K 482/93 - Bodenreformeigentum; Neubauer; RechtspositionLeitsatz: Bodenreformeigentum ist als "höchstpersönliche" Rechtsposition des Neubauern anzusehen, die mit dessen Tod erlischt.VG Chemnitz01.03.1995
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5 K 660/94 - Härte; Ausschlusfrist; Anmeldung; Rückübertragungsanspruch; Entschädigungsanspruch; Rehabilitierungsbescheid; Nachsichtgewährung; WiedereinsetzungLeitsatz: Eine außergewöhnliche Härte kann es gebieten, ein Versäumen der Frist des § 30 a VermG unbeachtet zu lassen. Dabei kann dahingestellt bleiben, ob dies über eine Nachsichtgewährung oder eine Wiedereinsetzung geschieht.VG Meiningen20.02.1995
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VG 9 A 298.94 - Verfügungssperre; Rehabilitierung; Rückübertragungsausschluss; Investitionsanmeldung; GegenvorhabenLeitsatz: 1. § 3 Abs. 3 VermG ist auf Fälle des § 1 Abs. 7 VermG anwendbar, ohne daß es zuvor eines Antrages auf Rehabilitierung bedarf. Eine Ausnahme gilt insoweit nur in den Fällen des verwaltungsrechtlichen Rehabilitierungsgesetzes. 2. § 5 Abs. 2 InVorG schließt den Anmelder bei Fristversäumnis nur mit einem eigenen Gegenvorhaben aus.VG Berlin14.02.1995
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VG 29 A 198.94 - Restitutionsausschluss; Rückübertragungsausschluss; Ausschlussgrund; Ausschließungsgrund; besatzungshoheitliche Enteignung; besatzungsrechtliche Enteignung; Berliner Liste A; SMADLeitsatz: Zum besatzungshoheitlichen Charakter einer Enteignung nach der "Berliner Liste A" (zur "Verordnung zur Überführung von Konzernen und sonstigen wirtschaftlichen Unternehmen in Volkseigentum" vom 10. Mai 1949; Zusammenfassung der Rechtsprechung)VG Berlin03.02.1995
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5 E 607/94 Me - AnhörungsverfahrenLeitsatz: Fehlt im Anhörungsschreiben der Hinweis auf die Folgen der Fristversäumnis des § 5 Abs. 2 InVorG, ist jedoch allgemein auf die §§ 5 und 6 InVorG sowie die 14tägige Frist hingewiesen, so ist dies bei einem Anhörungsschreiben an einen Rechtsanwalt ausreichend.VG Meiningen27.01.1995