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IX R 116/92 - Einkommenssteuer; Herstellungsaufwand; AfA; Absetzung für Abnutzung; Modernisierungsaufwendungen; Instandsetzungsaufwendungen; GebrauchswerterhöhungLeitsatz: 1. Aufwendungen für die Instandsetzung und Modernisierung eines Gebäudes, die nicht bereits als sogenannter anschaffungsnaher Herstellungsaufwand zu beurteilen sind, führen nur dann zu (nachträglichen) Herstellungskosten infolge einer wesentlichen Verbesserung (§ 255 Abs. 2 HGB), wenn die Maßnahmen in ihrer Gesamtheit über die zeitgemäße substanzerhaltende Bestandteilserneuerung hinaus den Gebrauchswert des Hauses insgesamt deutlich erhöhen. Herstellungskosten liegen nicht allein schon deshalb vor, weil Aufwendungen, die für sich genommen als Erhaltungsaufwand zu beurteilen sind, in ungewöhnlicher Höhe zusammengeballt in einem Veranlagungszeitraum anfallen. 2. Instandsetzungs- und Modernisierungsmaßnahmen, die nicht über die zeitgemäße substanzerhaltende Erneuerung hinausgehen, sind in die Beurteilung, ob der Gebrauchswert erhöht wird, nur dann einzubeziehen, wenn sie mit anderen, zu Herstellungskosten führenden Maßnahmen bautechnisch ineinandergreifen. 3. Eine deutliche Erhöhung des Gebrauchswerts kann in einer deutlichen Verlängerung der tatsächlichen Gesamtnutzungsdauer des Gebäudes begründet sein. Ein deutlicher Anstieg der erzielbaren Miete kann nur insoweit Hinweiszeichen für einen deutlich gesteigerten Gebrauchswert sein, als er auf den zu Herstellungskosten führenden Maßnahmen beruht.BFH09.05.1995
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IX R 95/93 - Einkommensteuer; Werbungskosten; Erzielung von Einkünften durch Wiederverkauf des erworbenen GundstücksLeitsatz: Zahlt der Erwerber einer Immobilie ein Entgelt dafür, daß sich der Verkäufer verpflichtet, innerhalb eines Zeitraums, in dem planmäßig nur ein Werbungskostenüberschuß erzielt wird, auf Verlangen des Erwerbers den Verkauf der Immobilie zu einem Betrag zu vermitteln, der dem vom Erwerber aufgewandten Kaufpreis entspricht, so ist regelmäßig davon auszugehen, daß der Erwerber im Zeitpunkt der Anschaffung noch nicht entschlossen ist, die Immobilie langfristig zur Erzielung von Einkünften zu nutzen.BFH14.02.1995
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IX R 5/92 - AfA-Bemessungsgrundlage; Vorauszahlungsmittel nach dem Landesförderungsprogramm BerlinLeitsatz: 1. Vorauszahlungsmittel nach dem Landesförderungsprogramm Berlin mindern die AfA-Bemessungsgrundlage nicht bereits im Zeitpunkt des Zuflusses. 2. Die Bescheinigung nach § 14 b Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 BerlinFG kann auch nach Abschluß der begünstigten Modernisierungsmaßnahmen beantragt und erteilt werden.BFH14.02.1995
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X R 76 77/92 - Einkommensteuerbegünstigung; Betriebsveräußerung; Gewinn durch Veräußerung des UmlaufvermögensLeitsatz: Veräußert ein gewerblicher Grundstückshändler seinen gesamten Grundstücksbestand (Umlaufvermögen) an einen oder zwei Erwerber, ist ein laufender Gewinn - kein Veräußerungs- oder Aufgabegewinn - gegeben. Ein solcher Gewinn ist weder einkommensteuerrechtlich nach den §§ 16, 34 EStG begünstigt noch gewerbesteuerrechtlich von der Gewerbeertragsteuer freigestellt (Anschluß an BFH-Urteil vom 9. September 1993 - IV R 30/92 -, BFHE 172, 344, BStBl. II 1994, 105).BFH25.01.1995
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X R 37/94 - Steuerermäßigung; Ausbildungsfreibetrag statt BaukindergeldLeitsatz: Führt das studierende Kind in einer nach § 10 e EStG begünstigten Eigentumswohnung der Eltern einen selbständigen Haushalt, steht den Eltern für dieses Kind eine Steuerermäßigung nach § 34 f Abs. 2 EStG nicht zu. Es kommt jedoch ein erhöhter Ausbildungsfreibetrag wegen auswärtiger Unterbringung in Betracht (Anschluß an BFH-Urteil vom 26. Januar 1994, X R 94/91, BFHE 173, 345, BStBl. II 1994, 544).BFH25.01.1995
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IX R 70/94 - Einkommenssteuer; Beteiligung an einem Bauherrenmodell; Rückkaufangebot; VerkaufsgarantieLeitsatz: Wird im Zusammenhang mit der Beteiligung an einem Bauherrenmodell ein Rückkaufangebot oder eine Verkaufsgarantie abgegeben, muß das FA im Zweifel darlegen und beweisen, daß der Anleger das Angebot bzw. die Garantie bei Abschluß der Verträge gekannt hat (Anschluß an die Entscheidungen vom 14. September 1994 IX R 71/93, BFHE 175, 416, BStBl. II 1995, 116; IX B 97/93, BFHE 175, 541, und IX B 142/93, BFHE 175, 421).BFH24.01.1995
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IX R 37/91 - Einkommenssteuer; Nutzungswertbesteuerung; Wirksamkeit des WegfallantragsLeitsatz: Der Antrag auf Wegfall der Nutzungswertbesteuerung gemäß § 52 Abs. 21 Satz 3 EStG ist mit Zugang beim FA wirksam und von diesem Zeitpunkt an unwiderruflich.BFH17.01.1995
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II R 78/93 - Grunderwerbsteuer; EigenheimLeitsatz: Der Erwerb des Eigentums an einem Grundstück, das mit einem Eigenheim bebaut ist, war nicht nach § 15 Abs. 7 DB/EigenheimVO von der Grunderwerbsteuer befreit.BFH11.01.1995
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5 U 61/95 - Straßengrundstück; Nebenflächen einer Bundesautobahn; Nutzungsüberleitung; Widmung als Bundesautobahn; Besitzrecht aufgrund öffentlich-rechtlicher DDR-GrundstücksinanspruchnahmeLeitsatz: Zur Überleitung der Nutzung von Straßengrundstücken in der ehemaligen DDR in eine Widmung nach dem Bundesfernstraßengesetz - hier: Nebenflächen einer Bundesautobahn . Fortbestehendes Recht zum Besitz aufgrund öffentlich-rechtlicher Inanspruchnahme eines Grundstücks zu Zeiten der DDR.Brdbg. OLG14.12.1995
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2/17 S 101/95 - Zur Nachmietergestellung; kein Schadensersatz für vertragsgemäße ParkettabnutzungLeitsatz: 1. Für den Vermieter besteht nur dann eine Rechtspflicht den Mieter vorzeitig gegen Gestellung geeigneter Ersatzmieter zu entlassen, wenn das besondere Interesse des Mieters einer Vertragsauflösung dasjenige des Vermieters an der Erfüllung des Mietvertrages erheblich übersteigt. 2. Der Mieter ist nicht verpflichtet, zwangsläufig infolge vertragsgemäßen Gebrauches entstehende Schäden zu ersetzen (hier: Parketteindrücke durch Damenschuhe bei erwiesener Unzulänglichkeit der Versiegelung).LG Frankfurt am Main08.12.1995