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Urteil Mieterhöhung


Schlagworte

Mieterhöhung; befristeter Mietvertrag mit Verlängerungsklausel; Kündigung

Leitsatz

Das Merkmal "Vereinbarung eines Mietverhältnisses auf bestimmte Zeit" des § 1 Satz 3 2. Alternative MHG betrifft nicht den Fall, daß sich ein auf bestimmte Zeit abgeschlossenes Mietverhältnis entsprechend einer im Mietvertrag vereinbarten Verlängerungsklausel mangels Kündigung fortsetzt, auch wenn der Verlängerungszeitraum im Mietvertrag auf eine Zeit von mehr als einem Jahr festgesetzt ist (Anschluß an Rechtsentscheid des Oberlandesgerichts Zweibrücken vom 17.8.1981 - 3 W RE - 66/81 -).

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