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Urteil Anhörungsverfahren
Schlagworte
Anhörungsverfahren
Leitsatz
Fehlt im Anhörungsschreiben der Hinweis auf die Folgen der Fristversäumnis des § 5 Abs. 2 InVorG, ist jedoch allgemein auf die §§ 5 und 6 InVorG sowie die 14tägige Frist hingewiesen, so ist dies bei einem Anhörungsschreiben an einen Rechtsanwalt ausreichend.
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