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Suchergebnis Urteilssuche (441 - 450 von 546)

  1. 1 K 641/95 - Antragsbefugnis; Rückübertragungsanspruch; Restitutionsanspruch; Pfandgläubiger; Anmelder; Widerspruch; aufschiebende Wirkung; Investitionsvorrangbescheid; Zessionar; Beteiligungsausschluss; Einwendungsausschluss; Vorhabenträger; Investitionszweck
    Leitsatz: 1. Für die Frage der Antragsbefugnis im Verfahren nach §§ 80 a, 80 Abs. 5 VwGO macht es keinen Unterschied, ob der Rückübertragungsanspruch an einen Dritten abgetreten oder nur verpfändet ist. 2. Der Pfandgläubiger, der nicht Angehöriger des Anmelders ist, besitzt keine Antragsbefugnis für einen Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung seines Widerspruchs gegen einen Investitionsvorrangbescheid, da er wie ein Zessionar dem Beteiligungsausschluß des § 4 Abs. 5 InVorG unterliegt.
    VG Leipzig
    19.10.1995
  2. 3 A 1109/93 - besatzungsrechtliche Grundlage; besatzungshoheitliche Grundlage; Barber-Lyaschenko Abkommen; Gebietszuordnung; Ländergrenzverschiebung
    Leitsatz: § 1 Abs. 8 Buchst. a) VermG findet auch Anwendung auf Enteignungen in dem Gebiet, das durch das sog. Barber-Lyaschenko Abkommen aus der britischen Besatzungszone der sowjetischen Besatzungszone zugeordnet wurde. Ob das Barber-Lyaschenko-Abkommen staatsgebietsrechtlich zu einer Ländergrenzverschiebung führte, braucht im Hinblick auf die Regelungsweite des § 1 Abs. 8 Buchst. a) VermG nicht entschieden zu werden.
    VG Schwerin
    19.10.1995
  3. 5 K 602/94 Me. - Forstwirtschaftsgrundstück; Landwirtschaftsgrundstück; Stichtag; Nutzungsaufgabe; Beweislast
    Leitsatz: 1. Maßgeblicher Zeitpunkt für die Beurteilung der Frage, ob es sich bei einem Grundstück um ein für die Land- oder Forstwirtschaft genutztes Grundstück im Sinn des Art. 233 § 12 Abs. 2 Ziff. 2 EGBGB handelt, ist der Tag des Inkrafttretens des 2. Vermögensrechtsänderungsgesetzes (gegen OLG Sachsen-Anhalt VIZ 1995, 114). 2. Der Landesfiskus ist nur widerspruchsberechtigt, wenn das Grundstück an diesem Stichtag tatsächlich für die Land- oder Forstwirtschaft genutzt wurde. Auf die Eintragung im Liegenschaftskataster kommt es nicht an. 3. Wird die land- oder forstwirtschaftliche Nutzung eines Grundstückes endgültig aufgegeben und fällt es brach, unterfällt das Grundstück nicht mehr der Regelung des Art. 233 § 12 Abs. 2 Ziff. 2 EGBGB. 4. Artikel 233 § 12 Abs. 2 Ziff. 2 ist im Verhältnis zu Art. 233 5 12 Abs. 2 Ziff. 1 EGBGB kein Auffangtatbestand (gegen LG Chemnitz, VIZ 1995, 475). 5. Ist die tatsächliche Nutzung eines Grundstücks zum maßgeblichen Stichtag nicht mehr festststellbar, geht die Unerweislichkeit dieser Tatsache zu Lasten des Landesfiskus, der sich auf seine Berechtigung beruft.
    VG Meiningen
    16.10.1995
  4. 1 K 504/94 - Klagebefugnis; Anfechtung einer Grundstücksverkehrsgenehmigung
    Leitsatz: Der Anmelder eines Rückübertragungsanspruches besitzt zur Anfechtung einer Grundstücksverkehrsgenehmigung die Klagebefugnis auch dann, wenn sein Anspruch offensichtlich unbegründet ist.
    VG Leipzig
    04.10.1995
  5. 16 K 2759/93 - Zweckentfremdungsgenehmigung; Wohngebiet; Praxis; psychologische Praxis; psychotherapeutische Praxis
    Leitsatz: Wer entgegen einem Zweckentfremdungsverbot von Wohnraum in gemieteten Räumen eine Praxis eröffnet, trägt das Risiko einer Gefährdung seiner beruflichen Existenz. Eine psychologisch psychotherapeutische Praxis in Köln setzt zum Wohle der Patienten nicht deren Standort in einem Wohngebiet voraus.
    VG Köln
    21.09.1995
  6. VG 10 A 378.94 - Zweckentfremdungsgenehmigung, Ersatzwohnraum, zeitlicher Zusammenhang
    Leitsatz: Ein zeitlicher Zusammenhang zwischen der Zweckentfremdung und der Schaffung von Ersatzwohnraum besteht auch dann, wenn der Antrag auf Zweckentfremdung ca. einen Monat nach Bezugsfertigkeit des Ersatzwohnraums gestellt wird. (Leitsatz der Redaktion)
    VG Berlin
    21.09.1995
  7. 1 K 2567/93 - Miterbenanteil; Erbauseinandersetzung; Vermögenswert; staatlicher Verwalter; Veräußerung durch staatlichen Verwalter; Schädigung; Bruchteilseigentum; Ausschlussgrund; Ausschließungsgrund; Restitutionsausschluss; Natur der Sache; Unmöglichkeit
    Leitsatz: 1. Verfügt der staatliche Verwalter eines Miterbenanteils zusammen mit anderen Miterben im Wege einer Erbauseinandersetzung über den Nachlaß, stellt dies im Ergebnis eine Veräußerung des Erbanteils an Dritte dar und erfüllt den Tatbestand des § 1 Abs. 1 lit. a) VermG. 2. Ein Erbanteil stellt einen Vermögenswert im Sinne von § 2 Abs. 2 VermG dar. 3. Die Restitution eines derart entzogenen Erbanteils ist nach § 4 Abs. 1 VermG ausgeschlossen, wenn die Erbengemeinschaft auseinandergesetzt ist. 4. Anstelle veräußerter Nachlaßgrundstücke kann dem geschädigten Miterben kein Bruchteilseigentum in Höhe seiner Erbquote rückübertragen werden (offengelassen für den Fall, daß ein Gesamthandsvermögen nur aus einem Gegenstand besteht). Der Rechtsgedanke in § 3 Abs. 1 a S. 4 VermG kommt hier nicht zur Anwendung.
    VG Leipzig
    20.09.1995
  8. VG 13 A 634/93 - Rechtsweg für Kosten öffentlich bestellter Vermessungsingenieure
    Leitsatz: Beim Vergütungsanspruch des freiberuflichen Vermessungsingenieurs handelt es sich ungeachtet des öffentlich rechtlich geprägten Charakters seiner Tätigkeit um ein im Streitfall vor den ordentlichen Gerichten einzuklagendes privatrechtliches Honorar.
    VG Berlin
    18.09.1995
  9. VG 29 A 10.95 - Anmeldefrist; Wiedereinsetzung; Ausschlussfrist
    Leitsatz: Keine Wiedereinsetzung gegen die Versäumung der Anmeldefrist.
    VG Berlin
    07.09.1995
  10. 1 K 686/94 - Rücknahme des Restitutionsantrags; Erledigung; Anfechtung einer Verfahrenshandlung; arglistige Täuschung; Unwirksamkeit des Rückübertragungsbescheides
    Leitsatz: 1. Wird ein Restitutionsantrag nach Erlaß aber vor Unanfechtbarkeit des Rückübertragungsbescheides zurückgenommen, erledigt sich der Verwaltungsakt auf andere Weise und wird gemäß § 43 Abs. 2 VwVfG unwirksam. 2. Verfahrenshandlungen können analog § 123 BGB wegen arglistiger Täuschung angefochten werden.
    VG Leipzig
    06.09.1995