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Urteil komplexer Wohnungsbau
Schlagworte
komplexer Wohnungsbau; komplexer Siedlungsbau; Restitutionsausschluss; Rückübertragungsausschluss; Ausschlussgrund; Ausschließungsgrund; Unternehmensrückgabe
Leitsätze
1. Eine Verwendung von Grundstücken im komplexen Wohnungs- oder Siedlungsbau liegt vor, wenn die Grundstücke irreversibel in die Baumaßnahmen einbezogen wurden; nicht ausreichend ist, wenn die Verwendung nur geplant war.
2. § 5 VermG findet auch im Rahmen der Prüfung von Ausschlußtatbeständen bei Unternehmensrückgaben Anwendung.
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