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Urteil Gebührenstreitwert für Klage auf Erteilung einer Untermieterlaubnis
Schlagworte
Gebührenstreitwert für Klage auf Erteilung einer Untermieterlaubnis
Leitsatz
Der Gebührenstreitwert für eine Klage auf Erteilung einer Untermieterlaubnis bemisst sich nach dem Jahresbetrag des voraussichtlichen Untermietzinses (entgegen LG Berlin, ZK 63, GE 2015, 861; LG Berlin, ZK 67, GE 2016, 65).
(Leitsatz der Redaktion)
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