Urteil Rehabilitierung von Heimeinweisungen bei politisch motivierter Strafhaft von Erziehungsberechtigten, Nachweis der Rehabilitierungsvoraussetzungen
Schlagworte
Rehabilitierung von Heimeinweisungen bei politisch motivierter Strafhaft von Erziehungsberechtigten, Nachweis der Rehabilitierungsvoraussetzungen
Leitsatz
Erging die Anordnung einer Heimerziehung in der DDR aus Anlass des Umstandes, dass die Eltern des Betroffenen infolge ihrer Inhaftierung als Opfer politischer Verfolgung an der Ausübung der elterlichen Sorge gehindert waren, kommt eine Rehabilitierung wegen der Heimerziehungsanordnung nur in Betracht, wenn eine politische Verfolgung des eingewiesenen Kindes/Jugendlichen nachgewiesen ist.
(Leitsatz der Redaktion)
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