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Urteil Investor
Schlagworte
Investor; Investitionsvorrangbescheid; Klagebefugnis gegen Investitionsvorrangbescheid
Leitsätze
Das Investitionsvorranggesetz gewährt dem Investor weder einen Anspruch auf Erteilung des Investitionsvorrangbescheids noch einen Anspruch auf ermessensfehlerfreie Entscheidung der Behörde.
Der Investor ist nicht berechtigt, die Aufhebung des Investitionsvorrangbescheids durch die Widerspruchsbehörde mit der Klage anzufechten. Das gilt auch dann, wenn er bereits das Eigentum an dem restitutionsbelasteten Vermögenswert erworben hat.
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