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12. O. 664/93 - Zwangsverwaltung; Mietzahlung; HauptmieterLeitsatz: 1. Die Kenntnis des Untermieters von der Anordnung der Zwangsverwaltung ist dem Hauptmieter nicht zuzurechnen. 2. Der Hauptmieter kann, ehe er nicht selbst von der Beschlagnahme des Grundstücks erfahren hat, weiter mit befreiender Wirkung an den bisherigen Eigentümer Mietzahlungen leisten.LG Berlin06.04.1994
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12. O. 664/93 - Zwangsverwaltung; Mietzahlung; HauptmieterLeitsatz: 1. Die Kenntnis des Untermieters von der Anordnung der Zwangsverwaltung ist dem Hauptmieter nicht zuzurechnen. 2. Der Hauptmieter kann, ehe er nicht selbst von der Beschlagnahme des Grundstücks erfahren hat, weiter mit befreiender Wirkung an den bisherigen Eigentümer Mietzahlungen leisten.LG Berlin06.04.1994
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62 S 438/93 - Kündigung; Zahlungsverzug; VerschuldenLeitsatz: Unpünktliche Mietzahlung als Kündigungsgrund, wenn der Mieter einen finanziellen Engpaß selbst verschuldet hat.LG Berlin28.03.1994
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64 S 438/93 - Eigenbedarfskündigung; staatliche Verwaltung; BeitrittsgebietLeitsatz: 1. Stand das Grundstück noch im Zeitpunkt der Kündigung unter staatlicher Verwaltung, ist eine dennoch vom Eigentümer ausgesprochene Kündigung unwirksam. 2. Der Eigentümer kann sich nach Beendigung der staatlichen Verwaltung auf Eigenbedarf dann berufen, wenn der Ausschluß des Kündigungsrechts ihm angesichts seines Wohnbedarfs und seiner sonstigen berechtigten Interessen auch unter Würdigung der Interessen des Mieters nicht zugemutet werden kann. Insoweit ist zu berücksichtigen, ob dem Eigentümer ein Abwarten bis zum 31. Dezember 1995 angesichts seines fortgeschrittenen Alters zumutbar ist.LG Berlin25.03.1994
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64 S 423/91 - Heizkostenabrechnung; Ein-Rohr-System; Raumtemperatur; Abstrahlfläche; Wärmeerfassungsgerät; Verbrauchserfassungsgerät; Handhabungsfehler; VerbrauchswerteLeitsatz: Enthält bei dem Ein-Rohr-System nur der erste Heizkörper in der Ringleitung die volle Heizungstemperatur, während die nachfolgenden nur mit Mischwasser versorgt werden, und muß daher die Raumtemperatur mit einer geringeren Abstrahlfläche erzielt werden, ist eine Installierung des Wärmeerfassungsgerätes im oberen Bereich fehlerhaft. Daraus gewonnene Verbrauchswerte dürfen nicht in eine Heizkostenabrechnung eingestellt werden. Eine unter Verwendung derartiger Verbrauchswerte erstellte Heizkostenabrechnung ist nicht ordnungsgemäß.LG Berlin25.03.1994
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3 O 2673/93 - Maklerprovision; erforderliche GVO-GenehmigungLeitsatz: 1. Vor Erteilung der GVO-Genehmigung ist eine Maklerprovision nicht entstanden und nicht fällig. 2. Eine notarielle Maklerklausel ist als "Vertrag zugunsten Dritter" bis zur Erteilung der GVO-Genehmigung unwirksam. 3. Soweit die notarielle Maklerklausel auf Initiative des Maklers Vertragsbestandteil wurde, unterliegt sie der Inhaltskontrolle des AGB-Gesetzes und ist als grob dem gesetzlichen Leitbild des § 652 Abs. 1 BGB widersprechende Regelung als nichtig anzusehen.LG Regensburg24.03.1994
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64 S 354/93 - Schadensersatz wegen positiver Vertragsverletzung; Verjährung; Ölverseuchung; Mietausfall; Hemmung; UnterbrechungLeitsatz: 1. Die kurze Verjährungsfrist des § 558 Abs. 1 BGB gilt auch für Schadenersatzansprüche aus positiver Forderungsverletzung. 2. Sie ist auch auf Schadensersatzansprüche wegen Verseuchung eines vermieteten Grundstücksteils mit Mineralöl aus einem abgestellten Kraftfahrzeug dann anwendbar, wenn die Ölverseuchung durch Aufbereitung und Reinigung per Mikrowellenverfahren zu beseitigen ist. 3. Der Lauf der Verjährungsfrist des § 558 Abs. 1 BGB wird durch Einleitung eines Beweissicherungsverfahrens nicht unterbrochen. 4. Der Vermieter kann sich gegenüber der von dem Mieter erhobenen Verjährungseinrede nur dann auf unzulässige Rechtsausübung berufen, wenn letzterer ihn durch sein Verhalten von der rechtzeitigen Klageerhebung abgehalten oder zu erkennen gegeben hat, daß er auch ohne Rechtsstreit den Anspruch des Vermieters erfüllen würde. 5. Die Verjährung der Schadenersatzansprüche des Vermieters kann analog § 852 Abs. 2 BGB gehemmt sein, wenn zwischen ihm und dem Mieter Verhandlungen über den zu leistenden Schadensersatz schweben. 6. Auch der Schadensersatzanspruch des Vermieters hinsichtlich des Mietausfalls während der Beseitigung der durch den Mieter verursachten Schäden unterfällt der kurzen Verjährung des § 558 Abs. 1 BGB.LG Berlin11.03.1994
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64 S 248/93 - Eintrittsrecht bei Tod des Mieters; Lebensgefährte; Lebenspartner; gemeinsame Lebensführung; gemeinsame HaushaltsführungLeitsatz: 1. Der überlebende Partner einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft kann in entsprechender Anwendung des § 569 a BGB in den Mietvertrag mit dem verstorbenen Mieter eintreten. 2. Indizien für eine derartige Lebensgemeinschaft sind die lange Dauer des Zusammenlebens, die sich durch enge Verbundenheit auszeichnet. Insoweit sind nähere Feststellungen über die Befugnis, über Einkommen und Vermögensgegenstände des Partners zu verfügen, entbehrlich.LG Berlin11.03.1994
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62 S 352/93 - Modernisierungskostenumlage; Fahrstuhleinbau; Betriebskostenvorschuß, VerteilungsmaßstabLeitsatz: 1. Es entspricht billigem Ermessen, die Modernisierungskosten nach dem Einbau eines Fahrstuhls nicht gleichmäßig umzulegen, sondern die Mieter der oberen Etagen stärker zu belasten. 2. Einen Betriebskostenvorschuß für den eingebauten Fahrstuhl muß der Mieter jedenfalls dann nicht zahlen, wenn es an einer nachvollziehbaren Berechnung und Erläuterung und einer Darlegung des Verteilungsmaßstabes fehlt.LG Berlin10.03.1994
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34 O 55/94 - staatlicher Verwalter; Schadensersatz; Pflichtverletzung; InstandsetzungsunterlassungLeitsatz: Für Ansprüche des Eigentümers gegen den staatlichen Verwalter ist der ordentliche Rechtsweg jedenfalls dann nicht gegeben, wenn sie ihre Ursache in einer Pflichtverletzung haben, die vor der Aufhebung der Verwaltung zu datieren ist.LG Berlin10.03.1994