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Urteil Eintrittsrecht bei Tod des Mieters
Schlagworte
Eintrittsrecht bei Tod des Mieters; Lebensgefährte; Lebenspartner; gemeinsame Lebensführung; gemeinsame Haushaltsführung
Leitsätze
1. Der überlebende Partner einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft kann in entsprechender Anwendung des § 569 a BGB in den Mietvertrag mit dem verstorbenen Mieter eintreten.
2. Indizien für eine derartige Lebensgemeinschaft sind die lange Dauer des Zusammenlebens, die sich durch enge Verbundenheit auszeichnet. Insoweit sind nähere Feststellungen über die Befugnis, über Einkommen und Vermögensgegenstände des Partners zu verfügen, entbehrlich.
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