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Urteil Eintrittsrecht bei Tod des Mieters


Schlagworte

Eintrittsrecht bei Tod des Mieters; Lebensgefährte; Lebenspartner; gemeinsame Lebensführung; gemeinsame Haushaltsführung

Leitsätze

1. Der überlebende Partner einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft kann in entsprechender Anwendung des § 569 a BGB in den Mietvertrag mit dem verstorbenen Mieter eintreten.

2. Indizien für eine derartige Lebensgemeinschaft sind die lange Dauer des Zusammenlebens, die sich durch enge Verbundenheit auszeichnet. Insoweit sind nähere Feststellungen über die Befugnis, über Einkommen und Vermögensgegenstände des Partners zu verfügen, entbehrlich.

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