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Urteil Modernisierungskostenumlage


Schlagworte

Modernisierungskostenumlage; Fahrstuhleinbau; Betriebskostenvorschuß, Verteilungsmaßstab

Leitsatz

1. Es entspricht billigem Ermessen, die Modernisierungskosten nach dem Einbau eines Fahrstuhls nicht gleichmäßig umzulegen, sondern die Mieter der oberen Etagen stärker zu belasten. 2. Einen Betriebskostenvorschuß für den eingebauten Fahrstuhl muß der Mieter jedenfalls dann nicht zahlen, wenn es an einer nachvollziehbaren Berechnung und Erläuterung und einer Darlegung des Verteilungsmaßstabes fehlt.

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