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  1. IX ZR 204/13 - Klageerweiterung in der Berufung; Wirkungsverlust der Anschlussberufung bei Berufungszurückweisung durch Beschluss
    Leitsatz: Wird die den erstinstanzlichen Streitgegenstand betreffende Berufung durch einstimmigen Beschluss zurückgewiesen, verliert eine im Berufungsverfahren verfolgte Klageerweiterung entsprechend § 524 Abs. 4 ZPO ihre Wirkung.
    BGH
    06.11.2014
  2. VIII ZR 257/13 - Einseitiges Leistungsbestimmungsrecht statt konkretem Umlageschlüssel für die Abrechnung von Betriebskosten
    Leitsatz: Es steht den Mietvertragsparteien im Wohnraummietrecht frei, anstelle eines konkreten Umlageschlüssels ein einseitiges Leistungsbestimmungsrecht nach billigem Ermessen des Vermieters zu vereinbaren, da die Regelung in § 556 a Abs. 1 Satz 1 BGB abdingbar ist.
    BGH
    05.11.2014
  3. III ZR 559/13 - Verjährungshemmung; alsbaldige Zustellung der Klagefrist; Prozesskostenhilfe; Nachfrage wegen einer ausbleibenden Gerichtskostenanforderung; Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Fristversäumung; Zustellung „demnächst”
    Leitsatz: Mit der Einreichung einer unbedingt zu erhebenden Klage zusammen mit einem (vollständigen) Prozesskostenhilfeantrag hat der Kläger alles ihm Zumutbare getan, um eine alsbaldige Zustellung der Klageschrift zu ermöglichen. Eine Nachfrage wegen einer ausbleibenden Gerichtskostenanforderung ist bei dieser Fallgestaltung entbehrlich, weil der Kläger darauf vertrauen darf, dass vor einer etwaigen Gerichtskostenanforderung über sein Prozesskostenhilfegesuch befunden wird (Abgrenzung zu BGH, Urteil vom 1. April 2004 - IX ZR 117/03, NJW-RR 2004, 1575).
    BGH
    05.11.2014
  4. XII ZR 15/12 - Kein Rechtsverlust durch Mangelkenntnis bei vorbehaltloser Ausübung einer Verlängerungsoption; nachträgliche Veränderung der Miethöhe
    Leitsatz: a) Die vorbehaltlose Ausübung einer Verlängerungsoption durch den Mieter führt nicht gemäß oder entsprechend § 536 b BGB dazu, dass der Mieter für die Zukunft mit seinen Rechten aus §§ 536, 536 a BGB ausgeschlossen ist (Abgrenzung zu BGH, Urteil vom 13. Juli 1970 - VIII ZR 230/68 -, NJW 1970, 1740). b) Nachträgliche Änderungen der Miethöhe (hier: einvernehmliche Erhöhung der Betriebskostenvorauszahlung) können für sich genommen die entsprechende Anwendung des § 536 b BGB ebenfalls nicht rechtfertigen; das schließt die Anwendung der Grundsätze des § 242 BGB im Einzelfall nicht aus.
    BGH
    05.11.2014
  5. VIII ZB 38/14 - Ausgangskontrolle fristgebundener Anwaltsschriftsätze
    Leitsatz: a) Die allabendliche Ausgangskontrolle fristgebundener Anwaltsschriftsätze mittels Abgleichs mit dem Fristenkalender dient nicht allein dazu, zu überprüfen, ob sich aus den Eintragungen noch unerledigt gebliebene Fristsachen ergeben. Sie soll vielmehr auch gewährleisten, festzustellen, ob möglicherweise in einer bereits als erledigt vermerkten Fristsache die fristwahrende Handlung noch aussteht (im Anschluss an BGH, Beschluss vom 2. März 2000 - V ZB 1/00, NJW 2000, 1957 unter II mwN). b) Zu diesem Zweck sind Fristenkalender so zu führen, dass auch eine gestrichene Frist noch erkennbar und bei der Endkontrolle überprüfbar ist. Das ist auch bei einer elektronischen Kalenderführung erforderlich, denn sie darf keine hinter der manuellen Führung zurückbleibende Überprüfungssicherheit bieten (im Anschluss an BGH, Beschluss vom 2. März 2000 - V ZB 1/00 aaO mwN).
    BGH
    04.11.2014
  6. XI ZR 348/13 - Kenntnisabhängige Verjährung von Rückforderungsansprüchen wegen unwirksamer Bearbeitungsentgelte, Bankgebühren, Verbraucherdarlehen
    Leitsatz: Die kenntnisabhängige Verjährungsfrist des § 199 Abs. 1 BGB begann für Rückforderungsansprüche wegen unwirksam formularmäßig vereinbarter Bearbeitungsentgelte in Verbraucherdarlehensverträgen nach § 488 BGB erst mit dem Schluss des Jahres 2011 zu laufen. Zuvor war einzelnen Darlehensnehmern die Erhebung einer Rückforderungsklage nicht zumutbar.
    BGH
    28.10.2014
  7. XI ZR 17/14 - Kenntnisabhängige Verjährung von Rückforderungsansprüchen wegen unwirksamer Bearbeitungsentgelte, Bankgebühren, Verbraucherdarlehen
    Leitsatz: Die kenntnisabhängige Verjährungsfrist des § 199 Abs. 1 BGB begann für Rückforderungsansprüche wegen unwirksam formularmäßig vereinbarter Bearbeitungsentgelte in Verbraucherdarlehensverträgen nach § 488 BGB erst mit dem Schluss des Jahres 2011 zu laufen. Zuvor war einzelnen Darlehensnehmern die Erhebung einer Rückforderungsklage nicht zumutbar.
    BGH
    28.10.2014
  8. VI ZR 15/14 - Schadensersatzanspruch von Landesfördermittelbanken durch Eingehung von Darlehensverpflichtungen mit nicht förderungswürdigen Bauherren; Fehlsubvention; öffentliche Mittel; sozialer Wohnungsbau; Subventionserschleichung
    Leitsatz: Werden aus öffentlichen Mitteln Wohnbauförderungsdarlehen infolge falscher Angaben einem Bauherrn gewährt, der die Voraussetzungen für die Leistung dieser Subvention (hier: nach den Bestimmungen des Wohnbauförderungsgesetzes - WoFG) nicht erfüllt, besteht der Schaden des Darlehensgebers schon in der Eingehung der Darlehensverpflichtung mit dem nicht förderungswürdigen Bauherrn (Fortführung von Senatsurteil vom 21. Dezember 2004 - VI ZR 306/03, BGHZ 161, 361 = GE 2005, 792).
    BGH
    28.10.2014
  9. V ZR 45/13 - Beweislast bei konkretem Verdacht auf bösgläubigen Erwerb einer Grundschuld
    Leitsatz: Bei einem auf konkrete Tatsachen gestützten Verdacht, der Zessionar habe bei dem Erwerb einer Grundschuld gewusst, dass der Zedent sich diese durch Betrug verschafft hat oder sie treuwidrig verwendet, trifft den Zessionar eine sekundäre Darlegungslast über die Umstände seines Erwerbs und über den mit diesem verfolgten Zweck (Fortführung von Senat, Urteil vom 15. Januar 1988 - V ZR 183/86, BGHZ 103, 72, 82).
    BGH
    24.10.2014
  10. III ZR 35/14 - Jagdpacht; Jagdausübungsberechtigter; Laufzeit eines Jagdpachtvertrages; Eigenjagdbezirk; Angliederungsgenossenschaft; Beanstandungslösung
    Leitsatz: 1. Benennt eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung, deren Geschäftsanteile der Bundesanstalt für vereinigungsbedingte Sonderaufgaben gehören, in Erfüllung ihres gesetzlichen Auftrags, ehemals volkseigene land- und forstwirtschaftlich genutzte Flächen in den neuen Bundesländern zu privatisieren, der unteren Jagdbehörde unter Vorlage des entsprechenden Vertrags eine oder mehrere jagdpachtfähige Personen als für die Jagd und den Jagdschutz Verantwortliche, ist in Brandenburg eine Mindestlaufzeit für die Benennung bzw. für das dieser zugrunde liegende Rechtsverhältnis nicht vorgeschrieben. 2. Durch die Benennung bzw. das dieser zugrunde liegende Rechtsverhältnis wird dem Benannten das Recht zur Jagdausübung übertragen. 3. Die der Benennung zugrunde liegenden vertraglichen Vereinbarungen, z. B. über das für die Jagdausübung zu zahlende Entgelt, sind der zuständigen Behörde vorzulegen, die dann prüfen kann, ob der Vertrag - z. B. wegen der Laufzeit - beanstandet wird. (Leitsätze der Redaktion)
    BGH
    23.10.2014