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I ZB 82/13 - Kosten der „Berliner Räumung“ für vor dem 1. Mai 2013 begonnene RäumungenLeitsatz: Kosten einer vor dem 1. Mai 2013 begonnenen Räumung im Sinne von § 885 a Abs. 1 ZPO sind keine Kosten der Zwangsvollstreckung nach § 788 Abs. 1 ZPO. Auf diese Räumungskosten ist die Vorschrift des § 885 a Abs. 7 ZPO nicht anwendbar.BGH23.10.2014
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VIII ZR 41/14 - Betriebskostennachzahlungsanspruch auch bei Wohnraummiete im UrkundenprozessLeitsatz: Auch Betriebskostennachforderungen aus Wohnraummietverträgen können im Urkundenprozess geltend gemacht werden.BGH22.10.2014
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VIII ZR 97/14 - Umlage von Betriebskosten nach „Personenmonaten“; UmlageschlüsselLeitsatz: Eine Betriebskostenabrechnung ist nicht deshalb unwirksam, weil eine - nicht näher erläuterte - Umlage nach „Personenmonaten" erfolgt. Ebenso wenig bedarf es der Angabe, für welchen Zeitraum wie viele Personen pro Wohnung berücksichtigt worden sind (Anschluss an Urteil vom 15. September 2010 - VIII ZR 181/09, GE 2010, 1534 und den Beschluss vom 18. Januar 2011 - VIII ZR 89/10, WuM 2011, 367).BGH22.10.2014
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VIII ZR 34/14 - Rechtliches GehörLeitsatz: Von einer Beweiserhebung darf grundsätzlich nicht bereits deswegen abgesehen werden, weil die beweisbelastete Partei keine schlüssige Erklärung dafür liefert, weswegen eine von ihr behauptete mündliche oder stillschweigende Vereinbarung keinen Eingang in den schriftlichen Vertrag gefunden hat. Denn der Grad der Wahrscheinlichkeit der Sachverhaltsschilderung ist für den Umfang der Darlegungslast regelmäßig ohne Bedeutung (im Anschluss an Senatsbeschluss vom 25. Oktober 2011 - VIII ZR 125/11, NJW 2012, 382 Rn. 23). Das Fehlen einer schlüssigen Erklärung spielt daher in aller Regel erst im Rahmen der tatrichterlichen Würdigung des Prozessstoffs eine Rolle.BGH21.10.2014
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V ZR 9/14 - Mangelnde Zahlungsfähigkeit oder Alter des Wohnungseigentümers kein Hinderungsgrund für Vornahme dringlicher Instandsetzungsmaßnahmen; ordnungsgemäße Verwaltung; Schadensersatz bei unterbliebener Instandsetzung; gegen dringliche Instandsetzungsmaßnahmen sich sperrende Eigentümer als SchädigerLeitsatz: a) Entspricht nur die sofortige Vornahme einer zur Instandsetzung des gemeinschaftlichen Eigentums erforderlichen Sanierungsmaßnahme ordnungsmäßiger Verwaltung, ist für die Berücksichtigung finanzieller Schwierigkeiten oder des Alters einzelner Wohnungseigentümer kein Raum. b) Erleidet ein einzelner Wohnungseigentümer einen Schaden an seinem Sondereigentum, weil eine Beschlussfassung über die sofortige Vornahme derartiger Instandsetzungsmaßnahmen unterblieben ist, so trifft die Verpflichtung zum Schadensersatz nicht den rechtsfähigen Verband, sondern diejenigen Wohnungseigentümer, die schuldhaft entweder untätig geblieben sind oder nicht für die erforderliche Maßnahme gestimmt bzw. sich enthalten haben.BGH17.10.2014
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V ZR 26/14 - Mehrheitsbeschluss über Ansetzung von Mitteln zur Rechtsverteidigung für erwartete KlagenLeitsatz: a) Die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer kann jedenfalls dann die Aufbringung von Vorschüssen beschließen, um den Verwalter in die Lage zu versetzen, einen Rechtsanwalt mit der Rechtsverteidigung der übrigen Wohnungseigentümer gegen Beschlussanfechtungsklagen zu beauftragen, wenn solche Klagen allgemein zu erwarten sind. b) In diesem Fall können Mittel im Gesamtwirtschaftsplan und in den Einzelwirtschaftsplänen aller Wohnungseigentümer angesetzt werden. Sind Beschlussanfechtungsklagen nicht abzusehen, können die Wohnungseigentümer den Verwalter durch Mehrheitsbeschluss ermächtigen, dafür Gemeinschaftsmittel einzusetzen.BGH17.10.2014
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IX ZR 282/13 - Insolvenzrechtliche Anfechtbarkeit als Rechtsgrund für RäumungsklageLeitsatz: Der Zwangsverwalter eines vermieteten Grundstücks kann eine Räumungsklage auch nach der Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Vermieters nicht auf die insolvenzrechtliche Anfechtbarkeit des Mietvertrages stützen.BGH16.10.2014
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VII ZR 152/12 - Architekt, Besteller, PlanungsänderungLeitsatz: Der Besteller muss sich ein schuldhaftes Verhalten des mit der Planung beauftragten Architekten gemäß § 254 Abs. 2 Satz 2, § 278 Abs. 1 BGB zurechnen lassen, wenn der Architekt zwar nicht einseitig eine Planungsänderung vorgibt, eine solche jedoch auf sein Betreiben hin einvernehmlich zwischen Besteller und Unternehmer vereinbart wird und der Architekt hinsichtlich dieser Änderung die Planungsverantwortung übernimmt. In einem solchen Fall kommt es nicht darauf an, ob der Unternehmer einen Änderungsvorschlag unterbreitet hat.BGH16.10.2014
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VII ZB 15/14 - Rückfrage bei Gericht zum Fristverlängerungsantrag des Prozessbevollmächtigten; Führung einer elektronischen HandakteLeitsatz: 1. Geht auf einen Fristverlängerungsantrag keine gerichtliche Mitteilung ein, muss sich der Prozessbevollmächtigte rechtzeitig über das wirkliche Ende der Frist - gegebenenfalls durch Rückfrage bei Gericht - Gewissheit verschaffen (im Anschluss an BGH, Beschluss vom 24. November 2009 - VI ZB 69/08, MDR 2010, 401). 2. Wird die Handakte eines Rechtsanwalts allein elektronisch geführt, muss sie ihrem Inhalt nach der herkömmlich geführten Handakte entsprechen. (zu 2. Leitsatz der Redaktion)BGH16.10.2014
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V ZB 223/12 - Zurückbehaltungsrecht des Notars wegen nicht erfüllter Gebührenansprüche; verzögerte EigentumsumschreibungLeitsatz: Der mit dem Vollzug eines Kaufvertrags betraute Notar kann ein Tätigwerden hinsichtlich der Eigentumsumschreibung nicht nach § 141 i. V. m. § 10 Abs. 1 KostO mit der Begründung verweigern, der Käufer habe Gebührenansprüche noch nicht erfüllt.BGH16.10.2014