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Urteil Klageerweiterung in der Berufung
Schlagworte
Klageerweiterung in der Berufung; Wirkungsverlust der Anschlussberufung bei Berufungszurückweisung durch Beschluss
Leitsatz
Wird die den erstinstanzlichen Streitgegenstand betreffende Berufung durch einstimmigen Beschluss zurückgewiesen, verliert eine im Berufungsverfahren verfolgte Klageerweiterung entsprechend § 524 Abs. 4 ZPO ihre Wirkung.
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