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  1. VIII ZR 191/13 - Instandsetzungsanspruch des Mieters nach fahrlässiger Brandstiftung bei vom Mieter (anteilig) getragenen Prämien für die Wohngebäudeversicherung; Pflicht des Vermieters zur Inanspruchnahme der Wohngebäudeversicherung; Prämienerhöhung
    Leitsatz: a) Hat der Vermieter eine Wohngebäudeversicherung abgeschlossen, deren Kosten vom Mieter getragen werden, und verursacht der Mieter leicht fahrlässig einen von dieser Versicherung umfassten Wohnungsbrand, so trifft den Vermieter in der Regel die mietvertragliche Pflicht, wegen des Brandschadens nicht den Mieter, sondern die Versicherung in Anspruch zu nehmen. Zudem hat der Vermieter in einem solchen Fall aufgrund seiner Pflicht zur Erhaltung der Mietsache in einem zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand (§ 535 Abs. 1 Satz 2 BGB) den Brandschaden grundsätzlich auch dann zu beseitigen, wenn er von einer Inanspruchnahme der Wohngebäudeversicherung absieht (Bestätigung und Fortführung von BGH, Urteile vom 3. November 2004 - VIII ZR 28/04, NJW-RR 2005, 381 unter II 3; vom 10. November 2006 - V ZR 62/06, NJW 2007, 292 Rn. 7; BGH, Beschluss vom 21. Januar 2014 - VIII ZR 48/13, GE 2014, 661 Rn. 5). b) Zur Frage des erledigenden Ereignisses bei der Beseitigung eines Mangels der Mietsache zur Abwendung der Zwangsvollstreckung aus einem vorläufig vollstreckbaren Urteil (Anschluss an und Fortführung von BGH, Urteil vom 8. Mai 1985 - IVa ZR 138/83, BGHZ 94, 268, 274 [zur Auskunftserteilung]).
    BGH
    19.11.2014
  2. XII ZB 522/14 - Berufungsanträge; Stufenklage
    Leitsatz: a) Berufungsanträge sind gemäß § 520 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 ZPO hinreichend bestimmt, wenn die innerhalb der Begründungsfrist eingereichten Schriftsätze des Berufungsklägers ihrem gesamten Inhalt nach eindeutig ergeben, in welchem Umfang und mit welchem Ziel das Urteil angefochten werden soll (im Anschluss an Senatsbeschluss vom 25. Juni 2014 - XII ZB 134/13 - FamRZ 2014, 1443). b) Ein unbezifferter Antrag kann grundsätzlich auch in der Berufungsinstanz gestellt werden (im Anschluss an BGH Urteil vom 9. Oktober 1974 - IV ZR 164/73 - WM 1974, 1162). c) Die prozessuale Selbständigkeit der im Wege der Stufenklage geltend gemachten Ansprüche bedingt, dass über jeden in der vorgegebenen Reihenfolge im Wege der abgesonderten Antragstellung durch Teil- oder Schlussurteil zu befinden ist. Nach rechtskräftigem Erlass eines Auskunftsurteils kann das Verfahren nur auf Parteiantrag fortgesetzt werden (im Anschluss an BGH Urteil vom 24. Mai 2012 - IX ZR 168/11 - FamRZ 2012, 1296).
    BGH
    19.11.2014
  3. V ZR 118/13 - Planwidrige Errichtung des Gemeinschaftseigentums; vom Teilungsplan abweichende bauliche Ausgestaltung; Veränderung des Gemeinschaftseigentums; Störung; Beseitigung des planwidrigen Zustands
    Leitsatz: 1. Der Erwerber einer Eigentumswohnung, der mit dem teilenden Eigentümer eine von dem Teilungsplan abweichende bauliche Ausgestaltung vereinbart, ist hinsichtlich der sich daraus ergebenden Veränderungen des Gemeinschaftseigentums nicht Störer und daher gegenüber anderen Wohnungseigentümern nicht zur Beseitigung des planwidrigen Zustands verpflichtet. 2. Grundsätzlich kann jeder Wohnungseigentümer von den übrigen Wohnungseigentümern verlangen, dass das Gemeinschaftseigentum plangerecht hergestellt wird. Der Anspruch wird durch den Grundsatz von Treu und Glauben (§ 242 BGB) begrenzt und entfällt, wenn seine Erfüllung den übrigen Wohnungseigentümern nach den Umständen des Einzelfalls nicht zuzumuten ist. (Leitsatz zu 2. von der Redaktion)
    BGH
    14.11.2014
  4. IX ZR 267/13 - Umsatzmietvereinbarung mit dem eigenen Rechtsanwalt
    Leitsatz: 1. Verlangt der Kl. im Wege der Stufenklage Zahlung von Mieten, liegt in dem späteren Hilfsantrag auf Nutzungsentschädigung für den gleichen Zeitraum auch dann keine Klageänderung, wenn der Hauptantrag noch nicht beziffert war. 2. Die Bestimmung im Mietvertrag über eine Rechtsanwaltskanzlei, dass sich die Höhe der Miete nach dem erzielten Umsatz richtet, ist auch dann nicht wegen Gebührenunterschreitung nichtig, wenn der Mieter den Vermieter anwaltlich vertritt.
    BGH
    13.11.2014
  5. VIII ZR 112/14 - Betriebskostenabrechnung auf Basis von Schätzwerten; Erläuterungspflicht; formelle Wirksamkeit der Heizkostenabrechnung unabhängig von Richtigkeit der Messwerte
    Leitsatz: Für die formelle Ordnungsgemäßheit einer Betriebskostenabrechnung ist es ohne Bedeutung, ob die dort für den jeweiligen Mieter angesetzten Kosten auf abgelesenen Messwerten oder einer Schätzung beruhen und ob eine eventuell vom Vermieter vorgenommene Schätzung den Anforderungen des § 9 a Heizkostenverordnung entspricht. Einer Erläuterung der angesetzten Kosten bedarf es nicht.
    BGH
    12.11.2014
  6. X ZR 32/14 - Fahrbahnerneuerung; Kalkulationsirrtum für Abgabe eines Angebotes gegenüber öffentlichem Auftraggeber; Zuschlagserteilung; Rücksichtnahme auf Bieter; Äquivalenz von Preisangebot und Bauleistung
    Leitsatz: Die Erteilung des Zuschlags auf ein von einem Kalkulationsirrtum beeinflusstes Angebot kann einen Verstoß gegen die Pflicht zur Rücksichtnahme auf die Interessen des betreffenden Bieters darstellen. Die Schwelle zu einem solchen Pflichtenverstoß ist überschritten, wenn dem Bieter aus Sicht eines verständigen öffentlichen Auftraggebers bei wirtschaftlicher Betrachtung schlechterdings nicht mehr angesonnen werden kann, sich mit dem irrig kalkulierten Preis als einer auch nur annähernd äquivalenten Gegenleistung für die zu erbringende Bau-, Liefer- oder Dienstleistung zu begnügen (Weiterführung von BGH, Urteil vom 7. Juli 1998 - X ZR 17/97, BGHZ 139, 177).
    BGH
    11.11.2014
  7. V ZR 309/12 - Beginn der regelmäßigen Verjährungsfrist; Anspruchsentstehung; Hemmung der Verjährung
    Leitsatz: 1. Ein noch nicht abgeschlossener Rechtsstreit zwischen Gläubiger und Schuldner, dessen Ausgang Rückschlüsse auf das Bestehen oder Nichtbestehen eines (noch nicht rechtshängigen) Anspruchs gegen den Schuldner erlaubt, steht nicht der Annahme entgegen, der Gläubiger habe bereits Kenntnis von den Umständen, die diesen Anspruch begründen. 2. Die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts im Prozess führt nicht zu einer Hemmung der Verjährung des Gegenanspruchs.
    BGH
    07.11.2014
  8. V ZR 250/13 - Ausgleichsanspruch für Leitungen, Anlagenrecht, Anspruchsberechtigter, Kabelkanal, Rohrtrasse, Telekommunikationsanlage, Dienstbarkeit, Energiefortleitungsanlage
    Leitsatz: Inhaber des Ausgleichsanspruchs gemäß § 9 Abs. 3 GBBerG ist derjenige, in dessen Eigentum das Grundstück im Zeitpunkt der gesetzlichen Begründung der beschränkten persönlichen Dienstbarkeit stand; ein späterer Eigentumswechsel ändert daran für sich genommen nichts.
    BGH
    07.11.2014
  9. V ZB 131/13 - Restnutzungsrecht für dienendes Grundstück erforderlich, Eintragungsbewilligung umfassender als Eintragungsvermerk, Grunddienstbarkeit nur für einzelne Nutzungsrechte
    Leitsatz: 1. Das Recht des Dienstbarkeitsberechtigten ist nicht auf eine Nutzung des dienenden Grundstücks in einzelnen Beziehungen begrenzt, wenn es jegliche Nutzung im Rahmen der jeweiligen öffentlich-rechtlichen Vorschriften zulässt. 2. Ein unbeschränktes Nutzungsrecht kann auch dann nicht Inhalt einer Grunddienstbarkeit sein, wenn seine Ausübung auf eine Teilfläche des dienenden Grundstücks begrenzt ist. 3. Ist bei der Buchung eines Rechts im Grundbuch ganz oder teilweise über den nach § 874 BGB zulässigen Umfang hinaus auf die Eintragungsbewilligung Bezug genommen worden, stellt sich die Eintragung des Rechts im Grundbuch selbst aber als inhaltlich zulässig dar, hat das Grundbuchamt von Amts wegen einen Vermerk in das Grundbuch einzutragen, durch den klargestellt wird, welche Teile der Eintragungsbewilligung nicht Inhalt des Grundbuchs geworden sind.
    BGH
    06.11.2014
  10. V ZR 11/14 - Beschwer für Nichtzulassungsbeschwerde
    Leitsatz: 1. Ein mit der Klage verfolgtes mittelbares wirtschaftliches Ziel bleibt für die Bemessung des Streitwerts (Beschwer) außer Betracht. 2. Bei einer Klage auf Vorbereitungshandlungen zur Eigentumsübertragung eines Grundstücks (hier: Zustimmung zum Teilungsentwurf) ist der Grundstückswert nicht zu berücksichtigen. (Leitsätze der Redaktion)
    BGH
    06.11.2014