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Urteil Kenntnisabhängige Verjährung von Rückforderungsansprüchen wegen unwirksamer Bearbeitungsentgelte, Bankgebühren, Verbraucherdarlehen
Schlagworte
Kenntnisabhängige Verjährung von Rückforderungsansprüchen wegen unwirksamer Bearbeitungsentgelte, Bankgebühren, Verbraucherdarlehen
Leitsatz
Die
kenntnisabhängige Verjährungsfrist des § 199 Abs. 1 BGB begann für Rückforderungsansprüche
wegen unwirksam formularmäßig vereinbarter Bearbeitungsentgelte in
Verbraucherdarlehensverträgen nach § 488 BGB erst mit dem Schluss des Jahres
2011 zu laufen. Zuvor war einzelnen Darlehensnehmern die Erhebung einer Rückforderungsklage
nicht zumutbar.
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