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Urteil Rückwirkende Änderung des Einheitswertes
Schlagworte
Rückwirkende Änderung des Einheitswertes
Leitsatz
Eine Änderung der für die Einheitsbewertung relevanten tatsächlichen Verhältnisse macht einen auf einen Zeitpunkt vor der Änderung der tatsächlichen Verhältnisse ergangenen Einheitswert nicht - nachträglich – fehlerhaft. Die Wertfortschreibung eines solchen Bescheides stellt deshalb keine fehlerbeseitigende Fortschreibung, sondern eine Fortschreibung wegen Änderung der tatsächlichen Verhältnisse dar.
(Leitsatz der Redaktion)
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