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Urteil Berufliche Rehabilitierung, Unwürdigkeit, IM-Tätigkeit für MfS, nachträgliche Distanzierung vom MfS
Schlagworte
Berufliche Rehabilitierung, Unwürdigkeit, IM-Tätigkeit für MfS, nachträgliche Distanzierung vom MfS
Leitsatz
Eine spätere aktive Distanzierung eines informellen Mitarbeiters vom MfS, die weitere Verweigerung der Mitarbeit oder Reue des informellen Mitarbeiters vermag den Ausschließungsgrund des § 4 BerRehaG im Sinne eines Rücktritts nicht wieder auszulöschen.
(Leitsatz der Redaktion)
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