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2-13 S 127/17 - Instandhaltungspflichten, Vertretungsmacht des VerwaltersLeitsatz: 1. Die Vertretungsmacht des Verwalters für die übrigen Wohnungseigentümer im Anfechtungsverfahren erfasst auch die Beauftragung eines Anwalts zur Berufungseinlegung. 2. Sieht die Gemeinschaftsordnung vor, dass für den Estrich auf den Balkonen der Sondereigentümer „allein unterhaltungs- und ggf. erneuerungspflichtig“ ist, besteht eine Beschlusskompetenz der Gemeinschaft insoweit nicht.LG Frankfurt/Main02.05.2019
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Vf. 12-VII-14 - Überprüfung der Senkung der mietrechtlichen Kappungsgrenze durch landesrechtliche RechtsverordnungLeitsatz: 1. Kommt der Verfassungsgerichtshof bei der Überprüfung einer bayerischen Rechtsverordnung zu der Überzeugung, dass die zugrunde liegende bundesrechtliche Ermächtigung gegen das Grundgesetz verstößt, hat er gemäß Art. 100 Abs. 1 Satz 1 GG eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts einzuholen. Die Gültigkeit der gesetzlichen Ermächtigung ist entscheidungserhebliche Vorfrage bei der Überprüfung der darauf beruhenden Verordnung. 2. Im Hinblick auf § 558 Abs. 3 Sätze 2 und 3 BGB besteht kein Anlass zu einer Vorlage an das Bundesverfassungsgericht, weil nicht ersichtlich ist, dass diese bundesrechtliche Ermächtigung gegen das Grundgesetz verstößt. 3. Wird der landesrechtliche Normgeber aufgrund einer bundesrechtlichen Ermächtigung tätig, muss er die darin enthaltenen Vorgaben beachten. Eine Prüfung der abgeleiteten Norm auf ihre Vereinbarkeit mit dem Landesverfassungsrecht ist nur insoweit eröffnet, als die bundesrechtliche Ermächtigung dem landesrechtlichen Normgeber einen Gestaltungsspielraum einräumt. 4. Die Regelung des § 1 b i. V. m. Anlage 2 WoGeV, wonach in den aufgeführten Gemeinden die Kappungsgrenze für Mieterhöhungen 15 v. H. beträgt, verstößt nicht gegen Normen der Bayerischen Verfassung. 5. Das von der Staatsregierung bei der Auswahl der Gemeinden angewandte Verfahren ist verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden. 6. Aus einzelnen gleich formulierten Tatbestandsmerkmalen zur Wohnungsmangellage in § 558 Abs. 3 Satz 2 und § 577 a Abs. 2 Satz 1 BGB ist nicht zwingend zu folgern, dass die danach jeweils möglichen Verordnungsregelungen für dieselben Gebiete gelten müssten.BayVerfGH16.06.2015
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VIII ZR 36/23 - Einfache statt umfassende Modernisierung bei der MietpreisbremseDer Fall: ...Gericht nicht prüfen. Der Mietvertrag...BGH27.11.2024
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V ZR 263/21 - Pflicht zur Durchführung von Beschlüssen der Wohnungseigentümer obliegen nach der WEG-Reform der GemeinschaftDer Fall: ..., hilfsweise eine Entscheidung des Gerichts...BGH16.12.2022
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V ZR 165/21 - Notwendiger Umfang einer DachsanierungDer Fall: ...Gericht eingegangenen Anfechtungsklage...BGH07.04.2022
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V ZB 55/20 - Vertretung durch mehrere Anwälte bei Stimmenmehrheit eines EigentümersDer Fall: ...Wohnungseigentümer einen Rechtsanwalt, der dem Gericht...BGH01.07.2021
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V ZR 158/20 - Entbehrlichkeit der Sachverhaltsdarstellung, inhaltliche Anforderungen an ein UrteilDer Fall: ...diesen zu richten. Der durch das Gericht...BGH29.01.2021
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V ZB 36/19 - Unterschiedlicher Wert der Beschwer bei Beschlussanfechtung für anfechtende und beklagte Wohnungseigentümer, Negativbeschluss und ordnungsgemäße Verwaltung, Sonderumlage für Zahlung eines gerichtlich angeforderten KostenvorschussesDer Fall: ...Gericht vorgesehene Begutachtung der...BGH17.12.2020
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III ZR 338/17 - Keine Schadensersatzpflicht des Notars wegen unterlassener Belehrung für Beurkundung eines nicht erkennbaren verdeckten GeschäftsDer Fall: ...Gericht hatte festgestellt, dass das...BGH04.04.2019
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V ZR 71/18 - Hauptsachenerledigung bei einer unbegründeten KlageDer Fall: ...Gericht eingegangenen und am 22. Juli 2016...BGH15.02.2019
