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Urteil Entbehrlichkeit der Sachverhaltsdarstellung, inhaltliche Anforderungen an ein Urteil
Schlagworte
Entbehrlichkeit der Sachverhaltsdarstellung, inhaltliche Anforderungen an ein Urteil
Leitsatz
Trotz Zulassung der Revision kann der BGH deren Prüfung nicht vornehmen, wenn das angefochtene Berufungsurteil weder eine eigene Sachdarstellung noch eine ausreichende Bezugnahme auf die Feststellungen des AG enthält, ebenso wenig wie die in zweiter Instanz gestellten Berufungsanträge.
(Leitsatz der Redaktion)
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