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Urteil Rückschnitt eines Straßenbaumes, um den zweiten Rettungsweg durch Ret-tungsgeräte der Feuerwehr zu gewährleisten
Schlagworte
Rückschnitt eines Straßenbaumes, um den zweiten Rettungsweg durch Ret-tungsgeräte der Feuerwehr zu gewährleisten
Leitsätze
1. Der Grundstückseigentümer kann nicht verlangen, dass ein Straßenbaum beschnitten wird, damit der zweite Rettungsweg für die Wohnungen in seinem Haus erhalten bleibt.
2. Wenn der Straßenbaum so gewachsen ist, dass er der Feuerwehr ein Anleitern unmöglich macht, muss der Eigentümer einen zweiten Rettungsweg herstellen.
(Leitsätze der Redaktion)
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