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Urteil Unterschiedlicher Wert der Beschwer bei Beschlussanfechtung für anfechtende und beklagte Wohnungseigentümer, Negativbeschluss und ordnungsgemäße Verwaltung, Sonderumlage für Zahlung eines gerichtlich angeforderten Kostenvorschusses
Schlagworte
Unterschiedlicher Wert der Beschwer bei Beschlussanfechtung für anfechtende und beklagte Wohnungseigentümer, Negativbeschluss und ordnungsgemäße Verwaltung, Sonderumlage für Zahlung eines gerichtlich angeforderten Kostenvorschusses
Leitsatz
Für die Beschwer eines Rechtsmittelführers bei der erstrebten Abweisung eines Beschlussanfechtungsantrages kommt es auf den wirtschaftlichen Nutzen aus der erstrebten Abweisung der Beschlussanfechtung an, selbst wenn es nur noch um die Klärung geht, ob der gefasste Negativbeschluss ordnungsmäßiger Verwaltung entsprach.
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