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Urteil Notwendiger Umfang einer Dachsanierung
Schlagworte
Notwendiger Umfang einer Dachsanierung
Leitsatz
Es entspricht nicht ordnungsmäßiger Verwaltung, zunächst einen Sachverständigen mit der Ermittlung von Schäden am Dach zu beauftragen, um sich anschließend, wenn die mit der Reparatur beauftragte Firma weiteren Sanierungsbedarf sieht bzw. die Feststellungen des Sachverständigen für unzutreffend hält, ohne weitere sachverständige Prüfung in dem Sanierungsbeschluss der Einschätzung der Dachdeckerfirma anzuschließen.
(Leitsatz der Redaktion)
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