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Urteil Einzelrestitution
Schlagworte
Einzelrestitution; Rückgabe einzelner Vermögensgegenstände; Gesellschaftseinlage; Wert der staatlichen Beteiligung; Rechtsnachfolge; werbendes Unternehmen
Leitsatz
Im Rahmen der Rückgabe einzelner Vermögensgegenstände nach § 6 Abs. 6 a VermG wird der für die beim Erwerb der staatlichen Beteiligung erbrachte Einlage von den Gesellschaftern bzw. deren Rechtsnachfolgern zurückzuzahlende Betrag durch den Wert des zurückgegebenen Gegenstandes begrenzt. Der Aufstellung einer Bilanz bedarf es in diesen Fällen nicht.
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