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Urteil Nutzungsherausgabeanspruch
Schlagworte
Nutzungsherausgabeanspruch; Moratorium für Konsumgenossenschaft
Leitsatz
Das Moratorium des Art. 233 § 2 a Abs. 1 Satz 1 Buchst. b EGBGB steht auch einer Konsumgenossenschaft zu; es setzt nicht voraus, daß das Gebäude nach Gründung der DDR und mit Eigenmitteln der Genossenschaft errichtet wurde.
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