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Urteil Verfassungsbeschwerde
Schlagworte
Verfassungsbeschwerde; Rechtsstaatsprinzip; Mietgutachten; Offenlegung von Vergleichsmieten
Leitsätze
1. Es verstößt gegen das Rechtsstaatsprinzip, wenn das Gericht die Aussagen eines Gutachtens ungeprüft übernimmt.
2. Regelmäßig ist die Offenlegung der einzelnen konkreten Befundtatsachen (hier: Vergleichsmieten) geboten (Bestätigung von BVerfG, GE 1994, 1372).
3. Angaben über Mietobjekte zählen nicht zu den Daten aus der engsten Privatsphäre, deren Preisgabe niemandem zumutbar ist. (Leitsätze der Redaktion)
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