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Suchergebnis Urteilssuche (181 - 190 von 809)

  1. 3 Wx 221/97 - Verwaltungsbeirat; Auftragsrecht; Haftung; Beiratsaufgaben; Verwalter; Verfügungsmacht; Konto; Auftrag
    Leitsatz: 1. Mitglieder des Verwaltungsbeirates haften für die pflichtgemäße Erfüllung ihrer Beiratsaufgaben nach Auftragsrecht. Neben den Beiratsaufgaben können allen oder einzelnen Beiratsmitgliedern ebenso wie jedem Dritten weitere Aufgaben von der Eigentümerversammlung zur Erledigung übertragen werden. Auch in diesem Fall ergibt sich die Haftung aus Auftragsrecht. Mehrere haften als Gesamtschuldner. 2. Es ist grob fahrlässig, einem Verwalter entgegen der ausdrücklichen Weisung der Eigentümerversammlung die uneingeschränkte Verfügungsmacht über ein der Eigentümergemeinschaft zustehendes Rücklagenkonto von erheblicher Höhe einzuräumen. Ebenfalls als grob fahrlässige Pflichtverletzung ist es anzusehen, wenn bei der Prüfung der Jahresabrechnung auf die Kontrolle der Kontenbelege verzichtet wird.
    OLG Düsseldorf
    24.09.1997
  2. 16 Wx 36/97 - Wohnblock; Untergemeinschaft; Blockstimmrecht; Wohnungseigentumsanlage
    Leitsatz: Grundsätzlich bilden die Wohnungseigentümer eines Wohnblocks innerhalb einer mehrere Blocks umfassenden Wohnungseigentumsanlage keine rechtlich verselbständigte Untergemeinschaft. Allenfalls in Angelegenheiten, die die übrigen Eigentümer nicht betreffen können, ist eine abgesonderte Stimmberechtigung des einzelnen Wohnblocks möglich. Bei Angelegenheiten, die Kosten verursachen, die von der Gemeinschaft zu tragen sind, scheidet ein derartiger Ausnahmefall von vornherein aus.
    OLG Köln
    24.09.1997
  3. 10 U 93/96 - Rechtsmangel; Nichträumung; Besitzrecht; Schadensersatz; Unmöglichkeit; Unvermögen; Doppelvermietung; Nichterfüllung; Nichtgewährung
    Leitsatz: Der Vermieter haftet dem Mieter wegen anfänglichen subjektiven Unvermögens auf Schadensersatz, wenn er dem Mieter den Gebrauch der Mietsache infolge des nicht rechtzeitig räumenden Vormieters nicht einräumen kann.
    OLG Düsseldorf
    18.09.1997
  4. 16 Wx 219/97 - Kunststoffenster; Instandsetzungsmaßnahme; Austausch; Holzfenster; Beschluß
    Leitsatz: Solange das äußere Bild eines Gebäudes nicht aufgrund sichtbarer abweichender Gestaltung verändert wird, können die Eigentümer bei Instandhaltungs- und Instandsetzungsmaßnahmen modernere und einen höheren technischen Standard aufweisende Materialien verwenden, solange ein vernünftiges Kosten-Nutzen-Verhältnis gegeben bleibt (hier: Ersetzung alter, einfachverglaster Fenster durch Kunststoffenster mit Isolierverglasung). Ein entsprechender Beschluß kann mit einfacher Mehrheit gefaßt werden.
    OLG Köln
    18.09.1997
  5. 24 W 7853/96 - Erstattung von Zusatzaufwand bei Ausbau von Wohnungseigentum
    Leitsatz: Baut der Wohnungseigentümer in Ausübung eines Ausbaurechts seine Dachgeschoßwohnung aus, ist eine zusätzliche Hausschwammbeseitigung am Drempel und Dachstuhl notwendige Folge einer Geschäftsbesorgung, für deren Kosten die Miteigentümer anteilig in Anspruch genommen werden können.
    KG
    17.09.1997
  6. 8 RE-Miet 6517/96 - Mieterhöhungsverlangen; zutreffender Erhöhungsbetrag; überhöht bezifferte Ausgangsmiete; überhöht bezifferte Endmiete; schwebend unwirksames oder wirksames früheres Mieterhöhungsverlangen; hintereinandergeschaltete Mieterhöhungen; Kürzungsbeträge bei Grundstücksveräußerung; Verpflichtungsmiete
    Leitsatz: 1. Ein Mieterhöhungsverlangen nach § 2 MHG, bei dem zwar der Ausgangsmietzins und der begehrte neue Mietzins überhöht beziffert wurden, der Erhöhungsbetrag jedoch zutreffend wiedergegeben ist, ist nicht unwirksam, wenn die Überhöhungen ihre Ursache in einer vorangegangenen Mieterhöhungserklärung haben, über deren Wirksamkeit im Zeitpunkt des gegenwärtigen Zustimmungsverlangens noch nicht rechtskräftig entschieden worden ist. 2. Die Verpflichtung aus § 2 Abs. 1 Satz 2 MHG trifft nur denjenigen Vermieter, der den Mietzins nach § 3 MHG erhöht hat oder erhöhen könnte. Diese Voraussetzungen liegen bei dem Erwerber eines mit öffentlichen (oder ihnen gleichgestellten) Mitteln modernisierten preisfreien Wohnraums nicht vor. Unberührt bleibt eine rechtsgeschäftlich übernommene Verpflichtung des Erwerbers (oder eine mietvertragliche Verpflichtung des Veräußerers, in die er gemäß § 571 BGB eingetreten ist), den vom Mieter zu fordernden Mietzins in bestimmter Weise zu gestalten (Verpflichtungsmiete).
    KG
    15.09.1997
  7. 30 REMiet 5/97 - Zulässigkeitsvoraussetzung; Rechtsentscheid; Rechtsirrtum über Zulässigkeit einer Mieterhöhung (Kostenmiete statt Vergleichsmiete)
    Leitsatz: 1. Rechtsfragen des allgemeinen Schuldrechts sind allenfalls dann vorlagefähig i. S. d. § 541 Abs. 1 S. 1 ZPO, wenn sie eine von wohnraumrechtlichen Gesichtspunkten bestimmte Interessenabwägung erfordern (Anknüpfung an Beschl. des Senats v. 28.4.1989, NJW-RR 89,1289).2. Der Frage, ob ein Vermieter Mieterleistungen, für die wegen Nichtbeachtung formeller Anforderungen bzw. gesetzlich vorgesehener Verfahrensweisen eine Rechtsgrundlage fehlt, welche bei Beachtung derselben vorhanden gewesen wäre, nach §§ 812 ff. BGB zurückzugewähren hat, fehlt grundsätzlich der nach § 541 Abs. 1 S. 1 ZPO erforderliche spezielle wohnraumrechtliche Bezug.
    OLG Hamm
    11.09.1997
  8. 4 W 71/97 - Einberufung; Mangel; Eigentümerversammlung; Kausalität; Abrechnung; Verwalterabrechnung; Jahresabschluß; Verwaltervertrag; fristlose Kündigung; Abberufung; Verwalter
    Leitsatz: 1. Ein Mangel der Einberufung zur Wohnungseigentümerversammlung steht der Wirksamkeit eines in dieser gefaßten Beschlusses dann nicht entgegen, wenn nach dem Abstimmungsergebnis auszuschließen ist, daß der Beschluß bei ordnungsgemäßer Einberufung anders ausgefallen wäre. 2. Die Abrechnung des Verwalters ist kein Jahresabschluß in Form einer Bilanz, sondern lediglich eine Einnahmen- und Ausgabenrechnung mit der Aufteilung des Ergebnisses auf die einzelnen Wohnungseigentümer. Fällig gewordene, aber in dem betreffenden Wirtschaftsjahr noch nicht beglichene Rechnungen sind daher in den Jahresabschluß nicht einzustellen. 3. Zu den Voraussetzungen, unter denen ein Verwalter abberufen und der Verwaltervertrag fristlos gekündigt werden kann.
    OLG Karlsruhe
    10.09.1997
  9. 1 W 678/96 - Testamentsbindung; gemeinschaftliches Testament; Erbstatut; Nachlassspaltung; Pflichtteil; abgespaltener Nachlaß
    Leitsatz: 1. Für einen zwischen dem 1. Januar 1976 und dem 2. Oktober 1990 verstorbenen Erblasser, der seinen gewöhnlichen Aufenthalt im Zeitpunkt der Testamentserrichtung und des Erbfalls im alten Bundesgebiet hatte, bestimmt sich die Bindung an ein gemeinschaftliches Testament auch für das in der ehemaligen DDR belegene Immobilienvermögen nach dem Recht der Bundesrepublik. 2. Die Zuwendung eines den gesamten abgespaltenen Nachlaß bildenden Grundstücks in der ehemaligen DDR als Vorausvermächtnis kann als Alleinerbeinsetzung in den abgespaltenen Nachlaß auszulegen sein. 3. Die Anordnung in einem gemeinschaftlichen Testament, der Überlebende solle über sein Vermögen frei verfügen können, enthält im Zweifel nur die Ermächtigung, über den Nachlaß unter Lebenden frei zu verfügen. 4. Die in einem gemeinschaftlichen Testament enthaltene Klausel, daß der Abkömmling des Erstversterbenden der Ehegatten durch Verlangen des Pflichtteils bei dessen Tod nichts weiter aus dem Nachlaß erhält, kann dahin auszulegen sein, daß die Geltendmachung des Pflichtteils in Kenntnis der Klausel den Verlust des Erbrechts auch in den abgespaltenen Nachlaß selbst dann bewirkt, wenn nach dem ZGB-DDR Pflichtteilsansprüche nicht bestehen.
    KG
    09.09.1997
  10. 30 REMiet 4/97 - Verjährungsfrist bei Rückerstattung bezahlter Miete; einseitige Mieterhöhung
    Leitsatz: Die Verjährungsfrist des § 8 Abs. 2 S. 3 WoBindG gilt nicht für einen Anspruch auf Rückerstattung bezahlter Miete, die auf Grund einer einseitigen Mieterhöhung gem. § 10 WoBindG verlangt wurde (Bestätigung des Rechtsentscheides des BayObLG vom 23.5.1985 - WuM 1985, 217 = ZMR 1985, 272).
    OLG Hamm
    28.08.1997