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Urteil Verjährungsfrist bei Rückerstattung bezahlter Miete
Schlagworte
Verjährungsfrist bei Rückerstattung bezahlter Miete; einseitige Mieterhöhung
Leitsatz
Die Verjährungsfrist des § 8 Abs. 2 S. 3 WoBindG gilt nicht für einen Anspruch auf Rückerstattung bezahlter Miete, die auf Grund einer einseitigen Mieterhöhung gem. § 10 WoBindG verlangt wurde (Bestätigung des Rechtsentscheides des BayObLG vom 23.5.1985 - WuM 1985, 217 = ZMR 1985, 272).
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