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Suchergebnis Urteilssuche (171 - 180 von 809)

  1. 10 U 39/97 - Rechtskraftwirkung; Streitgegenstand; Vorprozeß; Neuvermietung; Entlassung aus dem Mietvertrag; Ersatzmieter; Nachmieter
    Leitsatz: 1) Ist der Mieter in einem früheren Rechtsstreit zur Zahlung von Mietzins für einen bestimmten Zeitabschnitt verurteilt worden, so hat diese Verurteilung keine Bindungswirkung in einem Nachfolgeprozeß, der einen anderen Anspruchszeitraum zum Gegenstand hat. 2) Zu der Frage, ob davon ausgegangen werden kann, daß ein Mieter, der das Mietobjekt vorzeitig aufgegeben und die Zahlung des Mietzinses eingestellt hat, infolge einer Neuvermietung aus dem Mietverhältnis entlassen worden ist.
    OLG Düsseldorf
    23.10.1997
  2. 10 U 47/97 - Verwirkung; Mieterhöhungsanspruch; Mietzinserhöhung; Wertsicherungsklausel
    Leitsatz: Zur Verwirkung des Anspruchs auf Mietzinserhöhung gestützt auf eine vertraglich vereinbarte Wertsicherungsklausel.
    OLG Düsseldorf
    23.10.1997
  3. 16 Wx 255/97 - Sondernutzung; Gemeinschaftseigentum; Nutzungsentschädigung; Eigentümerbeschluß; Anspruchsgrundlage
    Leitsatz: Hat die Wohnungseigentümerversammlung beschlossen, von einem Miteigentümer für die Sondernutzung des Gemeinschaftseigentums eine Nutzungsentschädigung in bestimmter Höhe zu verlangen, so bildet dieser Beschluß, wenn er unangefochten geblieben ist, eine selbständige Anspruchsgrundlage für den Zahlungsanspruch, unabhängig davon, ob dieser Anspruch auf einer gesetzlichen Anspruchsgrundlage beruht oder nicht.
    OLG Köln
    21.10.1997
  4. 30 REMiet 7/97 - Sozialklausel in Gebieten mit gefährdeter Wohnungsversorgung
    Leitsatz: Satz 2 Nr. 1 des Gesetzes über eine Sozialklausel in Gebieten mit gefährdeter Wohnversorgung (Art. 14 des Gesetzes zur Erleichterung von Investitionen und der Ausweisung und Bereitstellung von Wohnbauland vom 22. April 1993, BGBl. I Seite 466, 487) ist nicht auf Fälle anwendbar, in denen das Wohnungseigentum aufgrund von vor dem 1. August 1990 abgeschlossenen Verträgen erstmals veräußert worden ist (Bestätigung der Rechtsentscheide des OLG Hamburg vom 22. November 1996 - WuM 1997, 29 = ZMR 1997, 136 und des Kammergerichts vom 9. Mai 1996 - WuM 1996, 395 = ZMR 1996, 428).
    OLG Hamm
    20.10.1997
  5. 10 Wx 27/97 - Amtswiderspuch; Mangel des Erwerbsgeschäftes; Zusammenhang mit restitutionsrechtlichen Sachverhalten; Beteiligungsfähigkeit im grundbuchrechtlichen Verfahren; Grundbuchverfahren; Rechtswegzuständigkeit; Grundbuchbeschwerde
    Leitsatz: 1. Kein "zivilrechtlicher" Anspruch auf Eintragung eines Amtswiderspuchs gem. § 53 GBO bei restitutionsrechtlichen Sachverhalten, wenn der zivilrechtliche Mangel des Erwerbsgeschäftes bei wertender Betrachtung in einem engen inneren Zusammenhang mit dem vom Vermögensgesetz tatbestandlich erfaßten staatlichen Unrecht steht (BGH, ZOV 1995, 454). Die Unrechtsfolgen können nur nach den Maßstäben des VermG beseitigt werden. 2. Die Beteiligungsfähigkeit im grundbuchrechtlichen Verfahren entspricht der Parteifähigkeit gem. § 50 Abs. 1 ZPO und ist auch dann gegeben, wenn von erloschenen Personen (hier: e. V.) im Rahmen deren Abwicklung Eigentumspositionen gerichtlich geltend gemacht werden. 3. Ist im Grundbuch ein Amtswiderspruch gebucht, besteht die Rechtswegzuständigkeit der Grundbuchgerichte. Es ist der Weg der Grundbuchbeschwerde gem. § 71 GBO gegeben und nicht die Klage zu den Verwaltungsgerichten.
    OLG Naumburg
    14.10.1997
  6. 5 W 60/97 - Weinlaub; Rückschnitt; Mehrheitsbeschluß; Instandsetzung; Instandhaltung; Teppichboden; Treppenhaus; Ersetzung; Einstimmiger Beschluß; Stimmrecht; Mißbrauch; Mehrheitseigentümer; Ehefrau; Verwalter; Verwaltervertrag; Ermächtigung; Wohngeldzahlung; Bankeinzugsverfahren; Lastschriftverfahren
    Leitsatz: 1. a) Das Stutzen der rankenden Grünbepflanzung (hier: Weinlaub) an der Hausfassade kann die Mehrheit der Wohnungseigentümerversammlung beschließen. b) Mit Stimmenmehrheit kann der Ersatz eines schadhaften gemeinschaftlichen Teppichbodens im Treppenhaus auch dann beschlossen werden, wenn ein früherer, nicht notwendig einstimmiger Beschluß, der eine andere Ersetzung vorsah, durch den Mehrheitsbeschluß geändert wird. 2. a) Der Mehrheitseigentümer mißbraucht sein Stimmrecht nicht schon dann, wenn er sein Stimmenübergewicht einsetzt, um seine Ehefrau zur Verwalterin zu wählen. b) Der Mehrheitseigentümer darf mitstimmen, wenn der Abschluß eines Verwaltervertrages mit seiner Ehefrau gebilligt werden soll. 3. Die Vereinbarung einer Regelung in einem Verwaltervertrag, nach der die Wohnungseigentümer verpflichtet sind, dem Verwalter auf dessen Verlangen eine Ermächtigung zum Abruf des monatlichen Wohngeldes im Wege des Bankeinzugsverfahrens zu erteilen, entspricht einer ordnungsgemäßen Verwaltung.
    OLG Saarbrücken
    10.10.1997
  7. 5 U 239/97 - Sondernutzungsrecht; Rechtsmangel; Ausschluß der Gewährleistungsrechte; Notar; Erfüllungsgehilfe
    Leitsatz: Verpflichtet sich der Verkäufer zur Übertragung eines Sondernutzungsrechtes an einer 12 qm großen Fläche (Kfz Stellplatz), und erfüllt er diese Verpflichtung nicht, so stellt dies einen Rechtsmangel i. S. v. §§ 434, 437 BGB dar. Sind im Kaufvertrag Gewährleistungsansprüche auf Nachbesserungsansprüche beschränkt, so bezieht sich diese Klausel nicht auf Rechtsmängel. Der Notar ist hinsichtlich der Rechtsverschaffungspflicht, wenn er mit der Abwicklung des Vertrages beauftragt ist, Erfüllungsgehilfe des Verkäufers.
    OLG Koblenz
    09.10.1997
  8. 3 Wx 352/97 - Ölheizung; Ölzentralheizung; Umstellung; Fernwärme; Instandsetzung; modernisierende Instandsetzung; bauliche Veränderung
    Leitsatz: Die Umstellung einer (Öl-) Zentralheizungsanlage auf Fernwärme ist eine über die "modernisierende Instandhaltung" hinausgehende bauliche Veränderung, wenn ein alsbaldiger Ausfall der Heizungsanlage nicht wahrscheinlich und eine sofortige Erneuerung nicht erforderlich ist.
    OLG Düsseldorf
    08.10.1997
  9. 33 U 37/97 - Eigenschaftszusicherung; Nutzfläche; Quadratmeterzahl; Objektbeschreibung; Mangel; Rücktritt; Gewerbemietvertrag
    Leitsatz: Bei der Anmietung von Räumen ist eine Quadratmeterangabe im Vertrag dann als bloß beschreibende und nicht als Eigenschaftszusicherung zu qualifizierende Angabe zu verstehen, wenn der Mieter die Räume nach Besichtigung ersichtlich deshalb anmietet, weil sie ihm gefallen.
    OLG Hamm
    01.10.1997
  10. 8 RE-Miet 6574/97 - Rechtsentscheid; Mieterhöhungsverlangen; ortsübliche Vergleichsmiete; Mietspiegel; Bruttomiete
    Leitsatz: Die Frage, wie aus den Bruttomietwerten der Berliner Mietspiegel die ortsüblichen Nettokaltmieten ermittelt werden - ob durch Abzug der im konkreten Fall anfallenden Betriebskosten oder durch die im Mietspiegel angegebenen ortsüblichen Betriebskosten - ist keine Rechtsfrage und deshalb einem Rechtsentscheidsverfahren nicht zugänglich. (Leitsatz der Redaktion)
    KG
    25.09.1997