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Urteil Rechtsmangel
Schlagworte
Rechtsmangel; Nichträumung; Besitzrecht; Schadensersatz; Unmöglichkeit; Unvermögen; Doppelvermietung; Nichterfüllung; Nichtgewährung
Leitsatz
Der Vermieter haftet dem Mieter wegen anfänglichen subjektiven Unvermögens auf Schadensersatz, wenn er dem Mieter den Gebrauch der Mietsache infolge des nicht rechtzeitig räumenden Vormieters nicht einräumen kann.
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