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Urteil Gesellschafterabfindung bei Ausscheiden aus GbR mit rein ideellem Zweck
Schlagworte
Gesellschafterabfindung bei Ausscheiden aus GbR mit rein ideellem Zweck
Leitsatz
Die wirtschaftliche Freiheit eines aus einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts, die einen rein ideellen Zweck verfolgt, ausgeschiedenen Gesellschafters wird durch den Ausschluß oder die weitgehende Beschränkung einer Abfindung nicht beeinträchtigt.
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