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  1. 1 BvR 336/09 - Verfassungsmäßigkeit des Restitutionsausschlusses
    Leitsatz: Zur Beweiserheblichkeit und Beweismittelverwertbarkeit von sowjetischen Listen und (russischen) Archivauskünften in Fällen sogenannter sowjetischer Enteignungsverbote bei nicht rehabilitierungswürdigen Enteignungen/Konfiskationen entsprechend § 1 I a und VIII a VermG. (Nichtamtlicher Leitsatz)
    BVerfG
    05.12.2012
  2. 1 BvR 2153/08 - Ankaufsanspruch für Verkehrsflächen; Kappungsgrenzen für Ankaufspreis; Ankauf von Grundstücken für öffentliche Straße; Inhalts- und Schrankenbestimmung von Eigentum; Enteignung
    Leitsatz: 1. Bei dem Erwerbsrecht der öffentlichen Hand gem. §§ 3 Abs. 1, 5 Abs. 1 VerkFlBerG an privaten Grundstücken handelt es sich nicht um eine Enteignung (Art. 14 Abs. 3 GG), sondern um eine Inhalts- und Schrankenbestimmung des Eigentums (Art. 14 Abs. 1 Satz 2 GG). 2. Das Erwerbsrecht setzt voraus, dass betroffene Grundstücke bereits im Zeitpunkt der deutschen Wiedervereinigung als öffentliche Verkehrsflächen genutzt wurden. 3. Die Bemessung des Wertes der Verkehrsfläche mit einem Fünftel des heutigen Bodenwertes ist nicht zu beanstanden. 4. Hinsichtlich der Wertermittlung ist zu berücksichtigen, dass die Verkehrsflächen mangels Nachfrage dem gewöhnlichen Geschäftsverkehr weitgehend entzogen sind. (Leitsätze der Redaktion)
    BVerfG
    08.11.2012
  3. 1 BvR 1184/09 - Anwendungsbereich des § 1 Abs. 2 Satz 1 DDR-EErfG; Versagung einer Entschädigung gem. DDR-EErfG für Enteignungen gem. § 4 der „Konzernverordnung“; Gleichheitsgrundsatz; Willkürverbot; Eigentumsgarantie; Entschädigungszusage; entschädigungslose Enteignung; besatzungshoheitliche Enteignung; besatzungsrechtliche Enteignung; Konzernverordnungsenteignung
    Leitsatz: 1. Art. 14 Abs. 1 GG schützt Ansprüche auf Erfüllung einer besatzungsrechtlichen, besatzungshoheitlichen oder nach dem Recht der DDR ergangenen Entschädigungszusage allenfalls in dem Umfang, der sich aus dem DDR-EErfG ergibt. 2. Die Annahme, bei der Entschädigung aus § 4 KonÜbfV BE handele es sich nicht um eine Entschädigungszusage i. S. d § 1 Abs. 2 Satz 1 DDR-EErfG, ist nachvollziehbar und in sich folgerichtig. Eine noch zu erfüllende Entschädigungszusage liegt erst dann vor, wenn sich diese derart verdichtet hatte, dass es verfehlt wäre, die ihr zugrunde liegende Enteignung als entschädigungslos i. S. d. § 1 Abs. 1 Buchst. a VermG anzusehen. 3. Art. 3 Abs. 1 GG ist durch diese Auslegung von § 1 Abs. 2 Satz 1 DDR-EErfG nicht verletzt, weil diese Vorschrift nicht nur für juristische Personen, sondern auch für natürliche Personen gilt, die von einer entschädigungslosen besatzungshoheitlichen oder besatzungsrechtlichen Enteignung betroffen sind. 4. Der Ausschluss juristischer Personen von Wiedergutmachungsleistungen aufgrund des Zusammenspiels der Regelungen in § 1 Abs. 8 Buchst. a VermG und § 1 Abs. 1 Satz 1 AusglLeistG ist verfassungsgemäß. (Leitsätze der Redaktion)
    BVerfG
    01.08.2012
  4. VerfGH 127/10 - Verfassungsbeschwerde; Kostenentscheidung; rechtliches Gehör; Anhörungsrüge; Willkür
    Leitsatz: 1. Eine gerichtliche Kostenentscheidung kann selbständiger Gegenstand einer Verfassungsbeschwerde sein, wenn sich der geltend gemachte Verfassungsverstoß ausschließlich auf die Kostenentscheidung und nicht auch auf die Entscheidung in der Hauptsache bezieht. Dies gilt unabhängig davon, ob die beanstandete Kostenentscheidung isoliert oder ob sie in Zusammenhang mit einer Entscheidung zur Hauptsache ergangen ist (wie Beschluss vom 20. Juni 2012 - VerfGH 119/09 - Rn. 14). 2. Wenn ein Gericht in einem Verfahren, für das keine mündliche Verhandlung vorgesehen ist (hier: Kostenentscheidung gemäß § 91 a ZPO), im Anhörungsrügebeschluss eine Begründung nachholt, anstatt das Verfahren fortzusetzen und einen neuen Beschluss mit entsprechender Begründung zu erlassen, verletzt dies nicht den Anspruch auf rechtliches Gehör.
    VerfGH Berlin
    14.11.2012
  5. V ZR 221/11 - Wohnungsbesetzungsrecht als Druckmittel zum Vertragsabschluss; beschränkte persönliche Dienstbarkeit; Unterlassungsanspruch aus Dienstbarkeit; unzulässige Rechtsausübung; langfristiger Betreuungsvertrag; Belegungsrecht
    Leitsatz: 1. Eine als Wohnungsbesetzungsrecht eingetragene beschränkte persönliche Dienstbarkeit ist als dingliches Recht auch dann wirksam, wenn mit ihr auf den Eigentümer des belasteten Grundstücks Druck zum Abschluss eines bestimmten Vertrags ausgeübt wird (Fortführung von Senat, Urteil vom 3. Mai 1985 - V ZR 55/84, NJW 1985, 2474, 2475). 2. Die Ausübung des Unterlassungsanspruchs aus einer Dienstbarkeit stellt sich jedoch als eine mit dem Gebot von Treu und Glauben unvereinbare unzulässige Rechtsausübung dar, wenn der Berechtigte seine dingliche Rechtsstellung zur Durchsetzung inhaltlich unzulässiger Vereinbarungen nutzt.
    BGH
    21.12.2012
  6. V ZB 95/12 - Eintragung von Hofgrundstücken auf besonderem Grundbuchblatt; Zusammenschreibung; Verwirrung; wechselseitige Hofzugehörigkeitsvermerke
    Leitsatz: Die zu einem Hof desselben Eigentümers gehörenden Grundstücke sind auf Ersuchen des Landwirtschaftsgerichts grundsätzlich auf einem besonderen Grundbuchblatt einzutragen (§ 7 Abs. 1 HöfeVfO); scheitert dies jedoch daran, dass bei einer Zusammenschreibung Verwirrung nach § 4 Abs. 2 Satz 1 i.V.m. Abs. 1 GBO zu besorgen wäre, ist die Hofzugehörigkeit entsprechend § 6 Abs. 4 HöfeVfO ausnahmsweise durch Eintragung wechselseitiger Hofzugehörigkeitsvermerke kenntlich zu machen.
    BGH
    20.12.2012
  7. VII ZR 187/11 - Schadensersatz wegen zweckwidriger Verwendung von Baugeld; keine Baugeldverwendungspflicht auf bewilligte, aber nicht abgerufene Darlehensbeträge
    Leitsatz: Die Baugeldverwendungspflicht des § 1 Abs. 1 GSB erstreckt sich nicht auf bewilligte Darlehensbeträge, auf deren Auszahlung zwar ein fälliger und durchsetzbarer Anspruch des Darlehensnehmers besteht, die aber von ihm nicht abgerufen werden.
    BGH
    20.12.2012
  8. VII ZR 209/11 - Mangelhafte Planung einschaliger Trennwände trotz entsprechender Vereinbarung mit Bauträger; vorausgesetzter Zweck; mangelfreie Veräußerung des Bauwerks; Mitverschulden des Bauträgers an unzureichendem Schallschutz; doppelschalige Trennwände bei Reihenhäusern
    Leitsatz: a) Die Planung eines Architekten für einen Bauträger ist ungeachtet der mit diesem getroffenen Vereinbarung, Trennwände einschalig zu planen, mangelhaft, wenn sie den von den Vertragsparteien vorausgesetzten Zweck nicht erfüllt, eine mangelfreie Veräußerung des so errichteten Bauwerks an die Erwerber zu ermöglichen, weil diesen eine zweischalige Ausführung der Trennwände geschuldet wird. b) Den Bauträger trifft ein erhebliches Mitverschulden an dem durch Inanspruchnahme der Erwerber wegen unzureichenden Schallschutzes entstandenen Schaden, wenn er blind auf die rechtliche Annahme des Architekten vertraut hat, Reihenhäuser müssten keine doppelschalige Ausführung haben, wenn sie als „senkrecht geteilte Wohneinheiten" verkauft würden.
    BGH
    20.12.2012
  9. VIII ZR 152/12 - Keine Mietminderung bei vorübergehend erhöhter Verkehrslärmbelastung; Voraussetzungen einer konkludenten Beschaffenheitsvereinbarung; Verkehrsanschauung
    Leitsatz: a) Zu den Voraussetzungen einer konkludenten Beschaffenheitsvereinbarung in Bezug auf die Mietsache (im Anschluss an BGH, Urteil vom 23. September 2009 - VIII ZR 300/08, NJW 2010, 1133). b) Fehlt es an einer Beschaffenheitsvereinbarung, bestimmt sich der zum vertragsgemäßen Gebrauch geeignete Zustand der Mietsache nach der Verkehrsanschauung unter Berücksichtigung des vereinbarten Nutzungszwecks und des Grundsatzes von Treu und Glauben. c) Eine vorübergehende erhöhte Verkehrslärmbelastung aufgrund von Straßenbauarbeiten stellt unabhängig von ihrer zeitlichen Dauer jedenfalls dann, wenn sie sich innerhalb der in Innenstadtlagen üblichen Grenzen hält, keinen zur Minderung berechtigenden Mangel der vermieteten Wohnung dar.
    BGH
    19.12.2012
  10. II ZR 259/11 - Keine schadensmindernde Berücksichtigung von Steuervorteilen im Rahmen der Rückabwicklung einer Beteiligung an einem geschlossenen Immobilienfonds; Prospekthaftung; Schrottimmobilien; Absetzungen für Abnutzung (AfA)
    Leitsatz: Bei der Rückabwicklung einer Beteiligung an einem geschlossenen Immobilienfonds sind Erstattungsbeträge, die Werbungskosten ersetzen, im Jahr ihres Zuflusses steuerpflichtige Einnahmen der Einkunftsart, bei der die Aufwendungen vorher als Werbungskosten abgezogen worden sind. Das gilt auch für die aus den Anschaffungskosten hergeleiteten Absetzungen für Abnutzung (AfA).
    BGH
    18.12.2012