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  1. XII ZR 6/12 - Vermieterhaftung für durch Fahrlässigkeit seiner Handwerker ermöglichte Brandstiftung; Verletzung mietvertraglicher Fürsorgepflicht durch Erfüllungsgehilfen; Erhöhung der Brandlast durch Lagerung von Baustoffen
    Leitsatz: a) Zur Haftung des Vermieters von Geschäftsräumen für Schäden des Mieters, die diesem auf Grund der Verletzung einer mietvertraglichen Fürsorgepflicht durch einen von dem Vermieter mit Bauarbeiten in dem Mietobjekt beauftragten Handwerker entstehen. b) Der Geschäftsversicherungsvertrag des Mieters, durch den er seine Geschäftseinrichtung und seinen Betriebsunterbrechungsschaden u. a. gegen Feuer versichert, kann nicht zugunsten des Vermieters, der einen Schaden an den versicherten Gegenständen durch leichte Fahrlässigkeit verursacht hat, ergänzend dahin ausgelegt werden, dass der Versicherer auf einen Regress gegen den Vermieter verzichtet.
    BGH
    12.12.2012
  2. V ZR 180/11 - Singakademie Berlin; Vorrang des Vermögensgesetzes; Enteignungsbegriff; Eintragung als Eigentum des Volkes; besatzungshoheitliche Enteignung; Grundbuchberichtigung; Zuordnung von Volkseigentum; Legalenteignung; Überführung von Volkseigentum; kein Eigentumserwerb der öffentlichen Hand an unrichtig eingetragenem Volkseigentum bei rechtzeitigem Restitutionsantrag
    Leitsatz: Eine Enteignung im Sinne von § 1 VermG liegt nicht vor, wenn ein Privatgrundstück versehentlich als Volkseigentum gebucht wird und die zuständige staatliche Stelle diese Buchung in der irrigen Annahme hinnimmt, das Grundstück sei bereits auf anderer Grundlage enteignet worden. Der Grundbuchberichtigungsanspruch nach § 894 BGB wird dann nicht durch das Vermögensgesetz ausgeschlossen.
    BGH
    07.12.2012
  3. V ZR 44/12 - Beschwerdewert bei Abweisung der Klage auf Räumung und Herausgabe geliehener Räumlichkeiten
    Leitsatz: Die Beschwer des zur Räumung und Beseitigung einer Containeranlage verurteilten Entleihers eines Grundstücks bemisst sich nach dem Verkehrswert der Räumlichkeiten, zu deren Herausgabe er verurteilt worden ist. Hinzuzurechnen ist der Wert seines Interesses, sich gegen die Kosten einer Ersatzvornahme für die Beseitigung der Containeranlage zu wehren. (Leitsatz der Redaktion)
    BGH
    06.12.2012
  4. V ZB 80/12 - Versagung des Zuschlags bei Selbstmordgefahr des Schuldners; Räumungsvollstreckungsschutz wegen Suizidgefährdung des Schuldners
    Leitsatz: Das Vollstreckungsgericht muss bei der Durchführung des Zwangsversteigerungsverfahrens dem Umstand Rechnung tragen, dass bei Bestandskraft des Zuschlags der auf dem Grundstück wohnende Schuldner suizidgefährdet ist. (Leitsatz der Redaktion)
    BGH
    06.12.2012
  5. VII ZR 74/12 - Voraussetzungen für Zulässigkeit einer öffentlichen Zustellung im Erkenntnisverfahren; zumutbare Nachforschungen; Darlegungspflicht; Parteien mit Auslandsbezug
    Leitsatz: Im Erkenntnisverfahren darf eine öffentliche Zustellung nur angeordnet werden, wenn die begünstigte Partei alle der Sache nach geeigneten und ihr zumutbaren Nachforschungen angestellt hat, um eine öffentliche Zustellung zu vermeiden, und ihre ergebnislosen Bemühungen gegenüber dem Gericht dargelegt hat (im Anschluss an BGH, Urteil vom 4. Juli 2012 - XII ZR 94/10, FamRZ 2012, 1376).
    BGH
    06.12.2012
  6. VII ZR 133/11 - Unwirksame Vertragsstrafenregelung für Überschreitung von Zwischenterminen; Bauvertrag
    Leitsatz: Eine in Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Auftraggebers eines Bauvertrags getroffene Vertragsstrafenregelung, die eine für die schuldhafte Überschreitung einer Zwischenfrist zu zahlende Vertragsstrafe auf höchstens 5 % der Gesamtauftragssumme festlegt, ist unwirksam.
    BGH
    06.12.2012
  7. VII ZR 84/10 - Merkantiler Minderwert bei Mehrfamilienhaus; Ermittlung des Mindestbetrages durch Schätzung
    Leitsatz: 1. Zur Schätzung eines Mindestbetrages für einen merkantilen Minderwert eines Gebäudes nach Beseitigung von Rissen im Innen- und Außenputz. 2. Auch wenn ein Minderwert im Vergleichswertverfahren nicht ermittelt werden kann, weil ein Markt für derartige Objekte nicht besteht, kann die Schadenshöhe aufgrund einer vom Sachverständigen vorgenommenen „Expertenbefragung" geschätzt werden. (Leitsatz 2 von der Redaktion)
    BGH
    06.12.2012
  8. IX ZR 3/12 - Insolvenzanfechtung aufgrund Kenntnis des Gläubigers von eingetretener Zahlungsunfähigkeit, Ratenzahlungsvereinbarungen, Beweislast
    Leitsatz: Der Gläubiger hat zu beweisen, dass die bereits eingetretene Zahlungsunfähigkeit des Schuldners durch eine mit ihm getroffene Ratenzahlungsvereinbarung nachträglich entfallen ist. Die Kenntnis des Gläubigers von einer bestehenden Zahlungsunfähigkeit entfällt nicht durch den Abschluss einer von dem Schuldner vereinbarungsgemäß bedienten Ratenzahlungsvereinbarung, wenn bei dem gewerblich tätigen Schuldner mit weiteren Gläubigern zu rechnen ist, die keinen vergleichbaren Druck zur Eintreibung ihrer Forderungen ausüben. Begleicht der Schuldner die gegen einen Dritten gerichtete Forderung des Gläubigers, greift das Beweisanzeichen der inkongruenten Deckung ein, wenn zum Zeitpunkt der Leistung Anlass bestand, an der Zahlungsfähigkeit des Schuldners zu zweifeln.
    BGH
    06.12.2012
  9. VIII ZR 74/12 - Schadensersatz für unterlassene Mängelanzeige des Mieters; Beweislast für Mieterverschulden; Anzeigepflicht
    Leitsatz: Im Rahmen eines Schadensersatzanspruches nach § 536 c Abs. 2 Satz 1 BGB trägt der Vermieter die Darlegungs- und Beweislast für die Verletzung der den Mieter treffenden Anzeigepflicht (im Anschluss an BGH, Urteil vom 17. Dezember 1986 - VIII ZR 279/85, NJW 1987, 1072; Abgrenzung zu BGH, Urteil vom 14. November 2001 - XII ZR 142/99, NJW-RR 2002, 515).
    BGH
    05.12.2012
  10. XII ZB 652/11 - Mietstreitigkeit als Familiensache; Mietvertrag unter Eheleuten; Trennung; Scheidung; sonstige Familiensachen
    Leitsatz: a) Bei der Prüfung, ob eine sonstige Familiensache im Sinne des § 266 Abs. 1 Nr. 3 FamFG vorliegt, ist das Tatbestandsmerkmal „im Zusammenhang mit Trennung oder Scheidung" weit auszulegen. b) Streitigkeiten aus Mietverträgen (einschließlich gewerblicher Mietverträge), die die Eheleute untereinander geschlossen haben, können sonstige Familiensachen i.S.d. § 266 Abs. 1 Nr. 3 FamFG sein.
    BGH
    05.12.2012