Urteil Wohnungsbesetzungsrecht als Druckmittel zum Vertragsabschluss
Schlagworte
Wohnungsbesetzungsrecht als Druckmittel zum Vertragsabschluss; beschränkte persönliche Dienstbarkeit; Unterlassungsanspruch aus Dienstbarkeit; unzulässige Rechtsausübung; langfristiger Betreuungsvertrag; Belegungsrecht
Leitsätze
1. Eine als Wohnungsbesetzungsrecht eingetragene beschränkte persönliche Dienstbarkeit ist als dingliches Recht auch dann wirksam, wenn mit ihr auf den Eigentümer des belasteten Grundstücks Druck zum Abschluss eines bestimmten Vertrags ausgeübt wird (Fortführung von Senat, Urteil vom 3. Mai 1985 - V ZR 55/84, NJW 1985, 2474, 2475).
2. Die Ausübung des Unterlassungsanspruchs aus einer Dienstbarkeit stellt sich jedoch als eine mit dem Gebot von Treu und Glauben unvereinbare unzulässige Rechtsausübung dar, wenn der Berechtigte seine dingliche Rechtsstellung zur Durchsetzung inhaltlich unzulässiger Vereinbarungen nutzt.
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