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  1. VII ZR 10/11 - Nach Stundenaufwand abgerechnetes Architektenhonorar; Zeithonorarvereinbarung; Höchstsatzüberschreitung; grob fahrlässige Unkenntnis über Rückforderungsanspruch; unerfahrener Auftraggeber
    Leitsatz: Dem im Honorarrecht für Architekten unerfahrenen Auftraggeber, der nach Stundenaufwand abgerechnetes und gezahltes Architektenhonorar teilweise zurückverlangt, weil die zugrunde liegende Zeithonorarvereinbarung wegen Höchstsatzüberschreitung unwirksam ist, kann grob fahrlässige Unkenntnis der den Rückforderungsanspruch begründenden Tatsachen nicht angelastet werden, wenn er bei Bezahlung der Zeithonorarrechnungen keine Ermittlungen zur zulässigen Höhe des Honorars anstellt, weil er keine konkreten Hinweise dafür hatte, dass das abgerechnete Honorar das nach der HOAI zulässige Honorar überschreitet.
    BGH
    11.10.2012
  2. VIII ZR 25/12 - Modernisierungsmaßnahmen des Vermieters und Konkurrenz zu vom Mieter geschaffener Ausstattung; allgemein üblicher Zustand; Energieeinsparung; gegenwärtiger Zustand; Mietermodernisierung
    Leitsatz: Bei der Beantwortung der Frage, ob eine vom Vermieter beabsichtigte Baumaßnahme eine Modernisierung darstellt, ist nicht auf den Ausstattungszustand bei Abschluss des Mietvertrages, sondern auf den gegenwärtigen Zustand einschließlich der vom Mieter rechtmäßig vorgenommenen Veränderungen abzustellen; das gilt auch dann, wenn die Mieträume an den allgemein üblichen Zustand angepasst werden sollen. (Leitsatz der Redaktion)
    BGH
    10.10.2012
  3. VIII ZR 107/12 - Umfang des Zahlungsverzugs für ordentliche Kündigung; Anwendung von § 569 Abs. 3 Nr. 3 BGB auf ordentliche Kündigung
    Leitsatz: Eine ordentliche Kündigung wegen Zahlungsverzugs ist auch unterhalb der für die fristlose Kündigung geltenden Grenze des § 543 Abs. 2 Nr. 3 BGB möglich. Eine nicht unerhebliche Pflichtverletzung des Mieters liegt jedoch nicht vor, wenn der Mietrückstand eine Monatsmiete nicht übersteigt und die Verzugsdauer weniger als einen Monat beträgt. § 569 Abs. 3 Nr. 3 BGB findet keine entsprechende Anwendung auf die ordentliche Kündigung.
    BGH
    10.10.2012
  4. XII ZR 117/10 - Verletzung einer Konkurrenzschutzklausel im Gewerberaummietvertrag als Mangel der Mietsache
    Leitsatz: Die Verletzung der in einem Gewerberaummietvertrag vereinbarten Konkurrenzschutzklausel durch den Vermieter stellt einen Mangel der Mietsache gemäß § 536 Abs. 1 Satz 1 BGB dar, der zur Minderung der Miete führen kann.
    BGH
    10.10.2012
  5. VIII ZR 56/12 - Ausgangszustand für Modernisierung durch Vermieter; Modernisierungsbegriff; Wertverbesserungsmaßnahme durch Mieter
    Leitsatz: Ob eine vom Vermieter beabsichtigte Modernisierungsmaßnahme eine Verbesserung der Mietsache darstellt, ist grundsätzlich nach dem gegenwärtigen Zustand der Wohnung einschließlich der vom Mieter vorgenommenen Verbesserungsmaßnahmen zu beurteilen. (Nichtamtlicher Leitsatz)
    BGH
    10.10.2012
  6. VIII ZR 56/12 - Ausgangszustand für Modernisierung durch Vermieter; Modernisierungsbegriff; Wertverbesserungsmaßnahme durch Mieter
    Leitsatz: Ob eine vom Vermieter beabsichtigte Modernisierungsmaßnahme eine Verbesserung der Mietsache darstellt, ist grundsätzlich nach dem gegenwärtigen Zustand der Wohnung einschließlich der vom Mieter vorgenommenen Verbesserungsmaßnahmen zu beurteilen. (Nichtamtlicher Leitsatz)
    BGH
    10.10.2012
  7. VIII ZR 22/13 - Formelle und materielle Wirksamkeit einer Betriebskostenabrechnung; Vorwegabzug
    Leitsatz: Zu den Wirksamkeitsvoraussetzungen einer Betriebskostenabrechnung im Wohnraummietrecht.
    BGH
    09.10.2012
  8. VI ZR 311/11 - Verkehrssicherungspflicht des Waldbesitzers; keine Haftung für waldtypische Gefahren; herabstürzender Ast; Astbruch; Baumbruch
    Leitsatz: Eine Haftung des Waldbesitzers wegen Verletzung der Verkehrssicherungspflicht besteht grundsätzlich nicht für waldtypische Gefahren.
    BGH
    02.10.2012
  9. V ZR 251/11 - Aufnahme eines Kredits durch die Wohnungseigentümergemeinschaft; keine gesamtschuldnerische Haftung durch Mehrheitsbeschluss; Beschlusskompetenz; treuwidrige Durchführung bestandskräftig beschlossener Maßnahmen
    Leitsatz: a) Es liegt in der Kompetenz der Wohnungseigentümer, die Aufnahme eines Kredites zur Deckung des Finanzbedarfs der Wohnungseigentümergemeinschaft zu beschließen. b) Dagegen fehlt es jedenfalls seit der vom Gesetzgeber nachvollzogenen Anerkennung der Rechtsfähigkeit der Wohnungseigentümergemeinschaft (§ 10 Abs. 6 Satz 1 WEG) an der Kompetenz, den Wohnungseigentümern eine gesamtschuldnerische Haftung durch Mehrheitsbeschluss aufzubürden. c) Ein Wohnungseigentümer hat grundsätzlich keinen Anspruch darauf, dass die Ausführung eines bestandskräftigen Beschlusses unterbleibt; etwas anders gilt nur dann, wenn schwerwiegende Gründe - etwa bei einer erheblichen Änderung der tatsächlichen Verhältnisse - die Durchführung der bestandskräftig beschlossenen Maßnahme als treuwidrig (§ 242 BGB) erscheinen lassen.
    BGH
    28.09.2012
  10. V ZR 21/12 - Beschwer bei Verurteilung zum nachbarrechtlichen Ausgleich; Schäden durch Bodensenkung; Laubbäume auf Nachbargrundstück; Streitwert; Ausgleichsanspruch
    Leitsatz: 1. Der (Beschwerde-) Wert einer auf den nachbarrechtlichen Ausgleichsanspruch gestützten Verurteilung bemisst sich nach den Beseitigungskosten zuzüglich eines verbleibenden Minderwerts. 2. Übereinstimmende Parteiangaben zum Wert der Beschwer sind für das Gericht zwar nicht bindend; an die Glaubhaftmachung eines davon abweichenden Werts sind jedoch erhöhte Anforderungen zu stellen. (Leitsätze der Redaktion)
    BGH
    27.09.2012