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Suchergebnis Urteilssuche (341 - 350 von 384)
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OVG 5 S 55.90 - Zweckentfremdungsgenehmigung; Ersatzwohnraum; zeitlicher Zusammenhang, VerfügungsberechtigungLeitsatz: 1. Zum erforderlichen zeitlichen Zusammenhang zwischen Zweckentfremdung und Schaffung von Ersatzwohnraum. 2. Zur Übereinstimmung in der Verfügungsberechtigung hinsichtlich zweckentfremdeten und neugeschaffenen Wohnraums.OVG Berlin07.09.1990
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OVG 2 S 13.90 - Mängelbeseitigungsverfügung,Sondereigentum: Gemeinschaftseigentum; Wohnungseigentümergemeinschaft; Gefahrenabwehr; Auswahlermessen; ZustandsstörerLeitsatz: 1. Erfordert die von der Behörde verlangte Mängelbeseitigung bauliche Eingriffe sowohl in das Sondereigentum als auch in das Gemeinschaftseigentum, kann sich der in Anspruch genommene Sondereigentümer jedenfalls so lange nicht auf rechtliches Unvermögen zum Eingriff in das Gemeinschaftseigentum berufen, als nicht feststeht, ob sich die Eigentümergemeinschaft dem Eingriff widersetzt. Diese Frage berührt nicht die Rechtmäßigkeit der Verfügung, sondern al-lenfalls die Rechtmäßigkeit ihrer Vollstreckung. 2. Liegt bei Wohnungseigentum die baupolizeiliche Gefahrenquelle teils im Sondereigentum, teils im Gemeinschaftseigentum, übt die für die Gefahrenabwehr zuständige Behörde ihr Auswahlermessen bei mehreren Zustandsstörern rechtmäßig aus, wenn sie die Mängelbeseitigung von demjenigen verlangt, in dessen Verantwortungsbereich die wesentliche Ursache der Gefahr liegt.OVG Berlin30.08.1990
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OVG 5 B 64.89 - Zweckentfremdung; Wohnzweck; gewerbliche NutzungLeitsatz: Der Begriff des "Wohnzwecks" im Sinne der zweckentfremdungsrechtlichen Vorschriften ist nach objektiven Kriterien zu bestimmen. Die Wohnung wird jedenfalls dann nicht mehr zu Wohnzwecken ge-nutzt, wenn sämtliche Räume von einer Vielzahl nicht zu den Wohnungsinhabern gehörenden Personen ständig zu gewerblichen Zwecken genutzt werden und damit den Wohnungsinhabern nicht mehr die Möglichkeit gegeben ist, sich von der Außenwelt in einen Privatbereich zurückzuziehen.OVG Berlin26.07.1990
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OVG 2 B 48.87 - Baurecht; Bauvorbescheid; Dauerwirkung; BefreiungLeitsatz: Vorbescheide nach § 85 BauO Bln. 1979 [jetzt: § 59 BauO Bln. 1985] stellen für die Dauer ihrer - jetzt auf zwei Jahre befristeten - Geltung des Vorliegens bestimmter rechtlicher Voraussetzungen für die Zulässigkeit eines Bauvorhabens fest. Vom Vorliegen dieser Voraussetzungen ist bei der Entscheidung über den rechtzeitig gestellten Bauantrag auszugehen, auch wenn sich die Sach- oder Rechtslage inzwischen geändert hat. Vorbescheide dieser Art sind feststellende Verwaltungsakte mit - befristeter - Dauerwirkung. Soweit sie zugleich eine Befreiung enthalten, haben sie - ebenfalls befristete - rechtsgestaltende Wirkung.OVG Berlin16.07.1990
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OVG 7 B 15.89 - Mietpreisbindung; preisgebundener Altbauwohnraum; wohnwertverbessernde Maßnahmen; Austausch eines ÖltanksLeitsatz: Der Austausch eines 5.000 l fassenden Öltanks gegen einen, der 30.000 l faßt, stellt keine Wertverbesserung dar.OVG Berlin27.06.1990
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OVG 7 B 84.88 - Mieterhöhung; preisgebundener Altbauwohnraum; Ertragsberechnung; ModernisierungszuschlägeLeitsatz: Bei einer Mieterhöhung aufgrund einer Ertragsberechnung gemäß § 2 XI. Bundesmietengesetz sind als Erträge gemäß § 12 ErtragsberechnungsVO nur die Grundmieten zugrunde zu legen und Modernisierungszuschläge insoweit unberücksichtigt zu lassen.OVG Berlin20.06.1990
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OVG 2 A 5.88 - Kinderspielplatz; Bebauungsplan; Bestimmtheitsgebot bei Festsetzung im BebauungsplanLeitsatz: Die Festsetzung "Kinderspielplatz" in einem Bebauungsplan verstößt nicht gegen das rechtsstaatliche Gebot der Bestimmtheit von Rechtsnormen. Auch wenn diese Festsetzung ihrem Wortlaut nach die Nutzung als Bolzplatz umfaßt, eine derartige Nutzung jedoch mit Rücksicht auf die planungsrechtliche Situation der Umgebung unzulässig wäre, handelt es sich nicht um eine rechtswidrige Festsetzung (Ergänzung zu VGH Baden-Württemberg ZfBR 1987, 167).OVG Berlin18.05.1990
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OVG 7 B 77.88 - Wohngewohnheiten; Wohnungsaufsicht; Gemeinschaftstoilette; GemeinschaftsflurLeitsatz: Zwei Wohnungen, die vom Treppenhaus nur durch einen gemeinsamen Flur betreten werden können und ein an diesem Flur gelegenes gemeinsames WC aufweisen, waren 1978 nicht mehr für Wohnzwecke geeignet (vgl. § 4 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 Berliner Wohnungsaufsichtsgesetz).OVG Berlin28.03.1990
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VG 13 A 175.89 - Spanflechtzaun; Abstandfläche; NachbarschutzLeitsatz: 1. Undurchsichtige Mauern, Wände und Zäune sind generell geeignet, das Landschafts- und Ortsbild im Sinne des § 10 Abs. 2 BauO Bln 1985 zu stören. 2. Ein Spanflechtzaun kann eine bauliche Anlage sein, von der eine Wirkung wie von Gebäuden ausgehen kann; in diesem Fall sind Abstandflächen einzuhalten.VG Berlin16.11.1990
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VG 22 A 283.89 - Wohnungsaufsicht; erhebliche Beeinträchtigung des bestimmungsgemäßen Gebrauchs; TreppenhausLeitsatz: Der Tatbestand des § 9 Abs. 2 Nr. 1 WoAufG ist nicht erfüllt, wenn sich der Anstrich eines Treppenhauses nach Alter, Sauberkeit und Flächendeckung noch in einem Zustand befindet, der einen durchschnittlich empfindenden Benutzer des Treppenhauses nicht abstößt oder mit Widerwillen erfüllt.VG Berlin09.07.1990