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Suchergebnis Urteilssuche (381 - 384 von 384)

  1. BReg. 2 Z 122/89 - Grunddienstbarkeit; Eintragung der Vereinbarung über Verkehrssicherungspflicht des Berechtigten; Inhalt eines Geh- und Fahrtrecht
    Leitsatz: Eine Vereinbarung, wonach der Berechtigte die Verkehrssicherungspflicht für das betroffene Grundstück trägt, kann als Inhalt einer Grunddienstbarkeit (Geh- und Fahrtrecht) in das Grundbuch eingetragen werden. Dies gilt jedenfalls dann, wenn das ganze Grundstück Ausübungsbereich der Dienstbarkeit ist.
    BayObLG
    17.01.1990
  2. BReg. 1 b Z 35/89 - Wohnungseigentum; Zuständigkeit des Rechtsbeschwerdegerichts für den Erlaß einer einstweiligen Anordnung; einstweilige Anordnung
    Leitsatz: 1. Zuständigkeit des Rechtsbeschwerdegerichts für den Erlaß einer einstweiligen Anordnung. 2. Im Wege der einstweiligen Anordnung kann ein angefochtener Eigentümerbeschluß für die Dauer des Verfahrens außer Kraft gesetzt werden.
    BayObLG, 1. Zivilsenat
    16.01.1990
  3. BReg.1 b Z 5/89 - Wohnungseigentum; Wohngeldvorschüsse; Aufteilung der Lasten und Kosten im Wirtschaftsplan
    Leitsatz: 1. Voraussetzung für die Pflicht zur Zahlung von Wohngeldvorschüssen ist ein Eigentümerbeschluß nicht nur über den Gesamtwirtschaftsplan, sondern auch über die "anteilmäßige Verpflichtung", also über die erforderliche Aufteilung der Lasten und Kosten auf die einzelnen Wohnungseigentümer. 2. Dem Eigentümerbeschluß muß unmittelbar entnommen werden können, welche Vorschüsse die einzelnen Wohnungseigentümer zu bezahlen haben. Dies erfordert grundsätzlich eine ausdrückliche Festlegung der jeweiligen Beträge gegenüber dem einzelnen Wohnungseigentümer. 3. Ausnahmsweise können diese Beträge im Einzelfall dem Wirtschaftsplan auch dann unmittelbar zu entnehmen sein, wenn sie sich durch die Angabe geeigneter Verteilungsschlüssel im Wirtschaftsplan in Verbindung mit den dem jeweiligen Wohnungseigentümer be-kannten Umrechnungsfaktoren durch einfache Rechenvorgänge un-schwer ermitteln lassen.
    BayObLG, 1. Zivilsenat
    11.01.1990
  4. III/V H 3187/89 - Wohnraumeignung; Bewohnbarkeit; Abnutzung, Alterung; Witterungseinflüsse; Dritteinwirkung; Mängelbeseitigungsmaßnahme
    Leitsatz: 1. Ein die Wohnraumeignung beseitigender Mangel liegt insbesondere vor, wenn die bauliche Anlage nicht den allgemeinen Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse entspricht (§ 177 II BauGB) oder wenn durch Abnutzung, Alterung, Witterungseinflüsse oder Einwirkungen Dritter die bestimmungsgemäße Nutzung der baulichen Anlage nicht nur unerheblich beeinträchtigt wird (§ 177 III Nr. 1 BauGB). 2. Zur Frage der Zumutbarkeit von Baumaßnahmen, um Räume be-wohnbar zu machen, und zur Angemessenheit der dafür gesetzten Frist.
    VG Frankfurt a.M.
    08.01.1990