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Urteil Mieterhöhung
Schlagworte
Mieterhöhung; preisgebundener Altbauwohnraum; Ertragsberechnung; Modernisierungszuschläge
Leitsatz
Bei einer Mieterhöhung aufgrund einer Ertragsberechnung gemäß § 2 XI. Bundesmietengesetz sind als Erträge gemäß § 12 ErtragsberechnungsVO nur die Grundmieten zugrunde zu legen und Modernisierungszuschläge insoweit unberücksichtigt zu lassen.
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