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Urteil Kinderspielplatz
Schlagworte
Kinderspielplatz; Bebauungsplan; Bestimmtheitsgebot bei Festsetzung im Bebauungsplan
Leitsätze
Die Festsetzung "Kinderspielplatz" in einem Bebauungsplan verstößt nicht gegen das rechtsstaatliche Gebot der Bestimmtheit von Rechtsnormen.
Auch wenn diese Festsetzung ihrem Wortlaut nach die Nutzung als Bolzplatz umfaßt, eine derartige Nutzung jedoch mit Rücksicht auf die planungsrechtliche Situation der Umgebung unzulässig wäre, handelt es sich nicht um eine rechtswidrige Festsetzung (Ergänzung zu VGH Baden-Württemberg ZfBR 1987, 167).
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