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VIII ZR 13/90 - Mietobjektsübergabe; Gebrauchsüberlassung; Annahmeverzug des MietersLeitsatz: a) Soweit die Übergabe der Mietsache unterbleibt, wird dem Vermieter jedenfalls bei der Raummiete die ihm obliegende Gebrauchsüberlassung durch Zeitablauf nachträglich unmöglich. b) Zur Frage des Annahmeverzuges des Mieters, der einen kalendermäßig bestimmten Termin zur Übernahme der Mietsache nicht wahrnimmt.BGH14.11.1990
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VIII ARZ 1/90 - Rechtsentscheid; Vorlagevoraussetzungen; SchönheitsreparaturklauselLeitsatz: Ein Rechtsentscheid kommt nicht in Betracht, wenn der Vorlagebeschluß eine sich aufdrängende Auseinandersetzung mit einem Teil des Sachverhalts vermissen läßt, dessen Berücksichtigung die angenommene Divergenz beseitigt.BGH11.07.1990
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XII ZR 73/90 - Räumungsfristverlängerung; GerichtszuständigkeitLeitsatz: Für den Antrag auf Verlängerung einer Räumungsfrist ist auch dann, wenn die Hauptsache in der Revisionsinstanz anhängig ist, das Gericht erster Instanz zuständig.BGH27.06.1990
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V ZR 3/89 - Nachbarrecht; Grenzeinrichtung; DurchfahrtLeitsatz: Eine von der Grenze zweier Nachbargrundstücke durchschnittene Durchfahrt ist nur dann eine Grenzeinrichtung, wenn sie zwischen den Grundstücken liegt. Diese Voraussetzung ist nicht erfüllt, wenn die Durchfahrt das ganze Grundstück des einen Nachbarn erfaßt, neben ihr sich also kein weiterer Teil des durch die Einrichtung geschiedenen Grundstücks befindet.BGH22.06.1990
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IX ZR 16/90 - Mietsicherheit; KautionsbürgschaftLeitsatz: Gibt unaufgefordert ein Dritter dem Vermieter eine Bürgschaft unter der Bedingung, daß ein Wohnraummietvertrag zustande kommt, und wird dadurch der Mieter nicht erkennbar belastet, so ist die Bürgschaft nach Eintritt der Bedingung wirksam (Ergänzung zu BGHZ 107, 210).BGH07.06.1990
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VIII ZR 207/89 - Schönheitsreparaturen; RenovierungskostenvorschussLeitsatz: Auf den Anspruch des Vermieters auf Durchführung der vom Mieter übernommenen Schönheitsreparaturen ist § 326 BGB bei fortbestehendem Mietverhältnis nicht anwendbar. Der Vermieter ist jedoch be-rechtigt, einen Vorschuß in Höhe der erforderlichen Renovierungskosten zu fordern, wenn sich der Mieter mit der Durchführung der Schönheitsreparaturen in Verzug befindet.BGH30.05.1990
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IV ZR 337/88 - Maklerprovision; Provisionsanspruchs eines NachweismaklersLeitsatz: Zu den Voraussetzungen des Provisionsanspruchs eines Nachweismaklers.BGH16.05.1990
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V ZB 1/90 - Lastentragungspflicht eines einzelnen Wohnungseigentümer nach Wirtschaftsplan; Geltendmachung durch anderen Wohnungseigentümer; Gerichtskosten des Wohnungseigentumsverfahrens; Kostenentscheidung durch RechtmittelgerichtLeitsatz: 1. Den Anspruch gegen einen Wohnungseigentümer, Beiträge zu den Lasten und Kosten des gemeinschaftlichen Eigentums nach Maßgabe des beschlossenen Wirtschaftsplanes zu leisten, kann ein anderer Wohnungseigentümer nur dann geltend machen, wenn er dazu durch Gemeinschaftsbeschluß ermächtigt worden ist (Ergänzung zu BGHZ 106, 222). 2. In der Regel entspricht es billigem Ermessen, über die Gerichtskosten des Verfahrens zwischen Wohnungseigentümern entsprechend dem Ausgang des Streits in der Hauptsache zu befinden. Das gilt auch insoweit, als die Vorinstanz über einen Teil der Hauptsache schon rechtskräftig entschieden hat, das Rechtsmittelgericht aber diese Entscheidung für unrichtig hält.BGH20.04.1990
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VIII ZR 71/89 - Aufwendungsersatz; Verwendungsersatz; Leihvertrag; BereicherungLeitsatz: Zur Frage, ob derjenige, welcher im Hause seiner Schwiegermutter eine Wohnung zur unentgeltlichen Benutzung durch seine Familie ausgebaut hat, Ersatz für seine Aufwendungen von der Grundstückseigentümerin verlangen kann, wenn er aus der Wohnung auszieht und seine dort verbleibende Ehefrau mit der Grundstückseigentümerin einen Mietvertrag abschließt (Fortführung des Senatsurteils v. 10.10.1984 - VIII ZR 152/83 = WPM 1984, 1613 = NJW 1985, 313).BGH04.04.1990
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VII ZR 324/88 - Verzugsschaden; Ersatz der entgangenen Mieteinnahmen bei verspäteter Fertigstellung eines MietwohnungsgebäudesLeitsatz: Zur Berechnung des Verzugsschadens bei verspäteter Fertigstellung eines Mietwohnungsgebäudes.BGH29.03.1990