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Urteil Rechtsentscheid
Schlagworte
Rechtsentscheid; Vorlagevoraussetzungen; Schönheitsreparaturklausel
Leitsatz
Ein Rechtsentscheid kommt nicht in Betracht, wenn der Vorlagebeschluß eine sich aufdrängende Auseinandersetzung mit einem Teil des Sachverhalts vermissen läßt, dessen Berücksichtigung die angenommene Divergenz beseitigt.
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