Urteil Lastentragungspflicht eines einzelnen Wohnungseigentümer nach Wirtschaftsplan
Schlagworte
Lastentragungspflicht eines einzelnen Wohnungseigentümer nach Wirtschaftsplan; Geltendmachung durch anderen Wohnungseigentümer; Gerichtskosten des Wohnungseigentumsverfahrens; Kostenentscheidung durch Rechtmittelgericht
Leitsätze
1. Den Anspruch gegen einen Wohnungseigentümer, Beiträge zu den Lasten und Kosten des gemeinschaftlichen Eigentums nach Maßgabe des beschlossenen Wirtschaftsplanes zu leisten, kann ein anderer Wohnungseigentümer nur dann geltend machen, wenn er dazu durch Gemeinschaftsbeschluß ermächtigt worden ist (Ergänzung zu BGHZ 106, 222).
2. In der Regel entspricht es billigem Ermessen, über die Gerichtskosten des Verfahrens zwischen Wohnungseigentümern entsprechend dem Ausgang des Streits in der Hauptsache zu befinden. Das gilt auch insoweit, als die Vorinstanz über einen Teil der Hauptsache schon rechtskräftig entschieden hat, das Rechtsmittelgericht aber diese Entscheidung für unrichtig hält.
Hier endet der kostenfreie Auszug dieses Dokuments.
Sie möchten die vollständigen Urteile (zum großen Teil mit Kommentar und weiterführenden Hinweisen) lesen und jederzeit alle Recherchefunktionen der DoReMi nutzen können?