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Suchergebnis Urteilssuche (31 - 40 von 384)

  1. 24 W 5932/90 - Wohnungseigentum; Verwalter; Prozessführung; Pauschalvergütung; Rechtsverfolgungskosten
    Leitsatz: 1. Die Prozeßführung eines WEG-Verwalters, der nicht selbst Wohnungseigentümer ist, ohne Einschaltung eines Rechtsanwalts als Prozeßbevollmächtigten verstößt gegen das Rechtsberatungsgesetz und ist unzulässig, sofern das Verfahren nicht persönliche Ansprüche oder Verpflichtungen des Verwalters zum Gegenstand hat. 2. Der WEG-Verwalter ist nach § 157 ZPO von der mündlichen Verhandlung vor Gericht ausgeschlossen. Dies hindert weder das Einreichen von Schriftsätzen noch die Heranziehung des Verwalters durch das Gericht als Beteiligten. 3. Das Versprechen einer Vergütung in Höhe der Rechtsanwaltsgebühren an den WEG-Verwalter für dessen Prozeßführung ist unwirksam. 4. Pauschalvergütungen anderer Prozeßvertreter als Rechtsanwälte und Rechtsbeistände gehören weder nach § 91 ZPO noch nach § 47 WEG zu den notwendigen außergerichtlichen Kosten der zweckentsprechenden Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung.
    KG
    19.12.1990
  2. 8 RE-Miet 7064/90 - Rechtsentscheid; Mieterhöhung; Aufwendungsdarlehen; Aufwendungszuschüsse
    Leitsatz: Es kann nicht von vornherein ausgeschlossen werden, daß durch eine mietvertragliche Vereinbarung über den Abbau von Aufwendungsdarlehen und Aufwendungszuschüssen der zu zahlende Mietzins nach Ablauf des Förderungszeitraumes wirksam vereinbart wurde, ohne daß es einer Mieterhöhungserklärung nach § 10 WoBindG oder § 2 MHG bedarf. (Erlaß eines Rechtsentscheids abgelehnt)
    KG
    17.12.1990
  3. 8 RE-Miet 6423/90 - Rechtsentscheid; Mietpreisüberhöhung; Modernisierungsaufwendungen
    Leitsatz: Zur Frage, ob aufgrund von Modernisierungsmaßnahmen entstehende laufende Aufwendungen solche im Sinne des § 5 Abs. 1 Satz 3 WiStG sind (neg. Rechtsentscheid).
    KG
    10.12.1990
  4. 24 W 3939/90 - Geltendmachung von Ausgleichsansprüchen; kein Schadensersatz aus Stimmverhalten
    Leitsatz: 1. Nach der Zahlung von Verbindlichkeiten der Wohnungseigentümergemeinschaft kann ein Wohnungseigentümer ohne ermächtigenden Beschluß der Gemeinschaft Rückgriffsansprüche anteilig gegen andere Wohnungseigentümer gerichtlich geltend machen. 2. Aus einem bestimmten Stimmverhalten eines Wohnungseigentümers können Schadensersatzansprüche eines anderen Wohnungseigentümers nicht entstehen.
    KG
    30.11.1990
  5. 24 W 1683/90 - beschlußunfähige Wohnungseigentümerversammlung
    Leitsatz: Eine Wohnungseigentümerversammlung, die durch gespaltenen, gegeneinander arbeitenden Vorsitz und gegensätzliches, manipuliertes Abstimmungsverhalten zweier Wohnungseigentümergruppen jede Grundlage für eine geordnete Verhandlung der Tagesordnung verliert, kann keine wirksamen Beschlüsse fassen; sie sind auf rechtzeitige Anfechtung für ungültig zu erklären.
    KG
    28.11.1990
  6. 10 U 7825/89 - Maklervertrag; Exposé; Provision; Schriftform; wirtschaftliche Identität; wirtschaftliche Gleichwertigkeit
    Leitsatz: 1. Für das Zustandekommen eines schlüssigen Maklervertrages reicht es aus, wenn der Käufer nach Erhalt eines Exposés, das die Provisionsforderung des Maklers enthält, sich von diesem mit dem Verkäufer zwecks weiterer Verhandlungen zusammenbringen läßt. 2. Lehnt der Käufer die Unterzeichnung eines schriftlichen Maklervertragsentwurfs, den ihm der Makler vorlegt, ab, ohne ausdrücklichen Hinweis, er werde trotz Inanspruchnahme der Maklertätigkeit Provision nicht zahlen, so ist dies ohne Bedeutung. Auch von gewillkürter Schriftform mit der Folge der Unwirksamkeit nach § 154 Abs. 2 BGB kann nicht gesprochen werden. 3. Wirtschaftliche Gleichwertigkeit zwischen Maklerangebot und ausgeführtem Geschäft ist auch dann gegeben, wenn der Makler eine unausgebaute Dachwohnung zum "Kaufpreis" (Gesamtpreis für Rohdach und Ausbau) anbietet und der Käufer schließlich die ausgebaute Dachwohnung erhält. Hierbei ist ohne Bedeutung, wenn der Käufer mit dem Veräußerer des Dachraums, der diesen zusammen mit der Ausbauleistung als "Paket" anbietet, aus steuerlichen Gründen zwei getrennnte Verträge, nämlich einen Kaufvertrag über das Rohdach und einen Werkvertrag über die Ausbauleistung, abschließt.
    KG
    05.11.1990
  7. 24 W 6672/89 - keine Verwaltergütung bei Untersagung der Amtsausübung durch einstweilige Anordnung
    Leitsatz: Wird eine Verwalterwahl angefochten, so steht dem Gewählten für die Zeit der Untersagung der Amtsausübung durch einstweilige Anordnung kein Vergütungsanspruch zu (im Anschluß an den Senatsbeschluß vom 13. November 1989 - 24 W 5042/89 -, NJW-RR 1990, 153 = ZMR 1990, 62 = WE 1990, 88).
    KG
    29.10.1990
  8. 24 W 4800/90 - gerichtlicher Ersatzwirtschaftsplan
    Leitsatz: 1. Kommt ein Wirtschaftsplan der Gemeinschaft nicht zustande, kann das Gericht bis zum Ablauf der Wirtschaftsperiode ersatzweise einen Wirtschaftsplan aufstellen und damit die Wohngeldvorschüsse für diesen Zeitraum - unterstützt durch eine einstweilige Anordnung - sofort fälligstellen. 2. Ist ein Wirtschaftsplan vom Gericht festgelegt und vor Ablauf der Wirtschaftsperiode durch einstweilige Anordnung für sofort wirksam erklärt worden, erledigt sich das gerichtliche Verfahren nicht dadurch, daß die Wirtschaftsperiode abläuft. 3. Das Gericht ist nicht gehalten, detaillierte Gesamt- und Einzelwirtschaftspläne aufzustellen, sondern kann die voraussichtlichen Bewirtschaftungskosten nach den Angaben der Beteiligten schätzen.
    KG
    22.10.1990
  9. 30 RE Miet 4/90 - Mieterhöhung; frei finanzierter Wohnraum; Mietspiegel
    Leitsatz: Der Vermieter von preisfreiem Wohnraum kann ein Mieterhöhungsbegehren nach § 2 MHG wirksam durch die Bezugnahme auf einen von Interessenvertretern der Vermieter und Mieter gemeinsam erstellten Mietspiegel begründen, selbst wenn der mitgliederstärkste Interessenvertreter der Mieter diesem Mietspiegel nicht zugestimmt hat.
    OLG Hamm
    11.10.1990
  10. 8 RE-Miet 4484/90 - preisrechtlich zulässige Miete; preisgebundener Wohnraum; Mietzins (bisheriger); Staffelmiete
    Leitsatz: "Bisheriger Mietzins" im Sinne von § 3 Abs. 1 GVW ist der im bisherigen Mietverhältnis zuletzt (ohne Berücksichtigung etwa bestehender Gewährleistungsrechte des Mieters) rechtlich geschuldete Mietzins.
    KG
    08.10.1990