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Suchergebnis Urteilssuche (1 - 10 von 384)
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1 BvR 275/90 - Verfassungsbeschwerde; Willkürverbot; Eigenbedarfskündigung; Wohnbedarf; Alternativwohnung; RechtsmissbrauchLeitsatz: Es verstößt gegen das verfassungsrechtliche Willkürverbot, den Einwand des Mieters, dem wegen Eigenbedarfs kündigenden Vermieter habe eine geeignete andere Wohnung zur Verfügung gestanden, allein mit der Begründung zurückzuweisen, die Alternativwohnung sei anderweitig vermietet worden.BVerfG13.11.1990
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1 BvR 416/90 - Verfassungsbeschwerde; Eigentumsgarantie; Eigenbedarfskündigung; Wohnbedarf; Alternativwohnung; RechtsmissbrauchLeitsatz: Auch das Festhalten am Nutzungswunsch für eine bestimmte Wohnung trotz anderweit frei gewordener Wohnungen ist nicht mißbräuchlich, wenn der Eigentümer hierfür vernünftige und nachvollziehbare Gründe anführen kann, insbesondere sein Wohnbedarf nicht weit überhöht ist. Er kann auf ein Alternativobjekt nur verwiesen werden, wenn der von ihm selbst bestimmte Wohnbedarf darin ohne wesentliche Abstriche zu verwirklichen ist. (Leitsatz der Redaktion)BVerfG07.11.1990
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1 BvR 953/90 - Verfassungsbeschwerde; rechtliches Gehör; Eigenbedarfskündigung; Selbstnutzungswunsch; BeweisangebotLeitsatz: 1. Die Nichtberücksichtigung eines von den Fachgerichten als erheblich angesehenen Beweisangebots verstößt gegen die Verwirkung des Anspruchs auf rechtliches Gehör, wenn sie im Prozeßrecht keine Stütze mehr findet. 2. Voraussetzung eines durchsetzungsfähigen Eigennutzungswunsches ist nicht allein, daß er vernünftig und nachvollziehbar ist, sondern auch, daß er überhaupt ernsthaft verfolgt wird. (Leitsätze der Re-daktion)BVerfG25.10.1990
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1 BvR 268/90 - Verfassungsbeschwerde; Eigentumsgarantie; Rechtsfortbildung; Mieterhöhungsverlangen; Vergleichsmiete; MietspiegelLeitsatz: 1. Es widerstreitet nicht dem Willen des Gesetzgebers, wenn die herrschende Rechtspraxis die Ortsüblichkeit des geforderten Mietzinses nach Möglichkeit unter Verwendung ordnungsgemäß aufgestellter Mietspiegel ermittelt. 2. Die Nichtanwendung eines zwar zeitnäheren, jedoch für eine Zeit nach Abgabe der Erhöhungserklärung aufgestellten Mietspiegels rechtfertigt sich daraus, daß dem Gericht verläßliche Kriterien für eine eigenständige Rückrechnung auf den maßgeblichen Zeitpunkt fehlen. (Leitsätze der Redaktion)BVerfG03.04.1990
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1 BvR 1186/89 - Verfassungsbeschwerde; Eigentumsgarantie; Gesetzesvorrang; Eintritt des nichtehelichen Lebenspartner in das MietverhältnisLeitsatz: Die Auslegung, daß auch der nichteheliche Lebenspartner nach § 569 a Abs. 2 Satz 1 BGB in das Mietverhältnis eintritt, ist von Verfassungs wegen nicht zu beanstanden (Leitsatz der Redaktion).BVerfG03.04.1990
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V ZB 8/90 - Wohnungseigentümergemeinschaft; ZweitbeschlusskompetenzLeitsatz: Die Wohnungseigentümergemeinschaft ist befugt, über eine schon geregelte Angelegenheit erneut zu beschließen. Der neue Beschluß muß jedoch schutzwürdige Belange eines Wohnungseigentümers aus Inhalt und Wirkungen des Erstbeschlusses beachten.BGH20.12.1990
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IX ZB 93/90 - Revision gegen Beschwerdeentscheidung des Bezirksgerichts im gerichtlichen Verkaufsverfahren zur Aufhebung einer MiteigentümergemeinschaftLeitsatz: Das nach dem Recht der früheren DDR statthafte Rechtsmittel der Revision gegen einen nach dem 1. Juli 1990 auf Beschwerde ergangenen Beschluß des Bezirksgerichts betreffend eine Entscheidung des Kreisgerichts im gerichtlichen Verkaufsverfahren zur Aufhebung einer Miteigentümergemeinschaft ist seit dem Wirksamwerden des Beitritts nach den in Kraft gesetzten Vorschriften nicht mehr statthaft.BGH20.12.1990
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VIII ARZ 5/90 - Rechtsentscheid; Heizkostennachforderung; VerjährungsbeginnLeitsatz: Für den Beginn der Verjährung einer Heizkostennachforderung des Vermieters gegen seinen Wohnungsmieter ist der Zeitpunkt maßgebend, zu dem dem Mieter die Abrechnung über die Heizkosten zugeht.BGH19.12.1990
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V ZR 91/89 - Hauskauf; Wohnfläche; Beschaffenheitsangabe; EigenschaftszusicherungLeitsatz: a) Das Vorhandensein einer bestimmten Wohnfläche kann Beschaffenheitsangabe (§ 459 Abs. 1 BGB) oder zugesicherte Eigenschaft (§ 459 Abs. 2 BGB) eines Grundstücks sein. b) Die Gewährleistung für eine bestimmte Wohnfläche ist, anders als für eine bestimmte Grundstücksgröße (§ 468 BGB), nicht auf den Fall der Zusicherung beschränkt. c) Der allgemeine Sprachgebrauch verbindet mit dem Begriff der Wohnfläche nicht eine bestimmte Art ihrer Berechnung (hier nach §§ 42 bis 44 Zweite Berechnungsverordnung).BGH30.11.1990
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V ZR 217/89 - FälligkeitszinsklauselLeitsatz: Die in einem Grundstücksverkauf getroffene Vereinbarung von Fälligkeitszinsen ist nicht schon deshalb eine Allgemeine Geschäftsbedingung, weil der Wortlaut der Klausel auf einer Standardformulierung des beurkundenden Notars beruht. Es handelt sich auch nicht um eine "formelhafte" und deswegen etwa einer Inhaltskontrolle nach § 242 BGB unterliegende Klausel.BGH16.11.1990